Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1210 entstanden aus Vorlage: OF 64/13 vom 06.03.2012
Betreff: Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Der Magistrat wird gebeten, die Rechts-vor-Links-Kreuzungen auf den Straßen Alt-Erlenbach und Niedereschbacher Straße sowie der Kreuzung Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg deutlich und einheitlich durch Fahrbahnmarkierungen (gestrichelte Linien) zu kennzeichnen und so die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen.
Begründung: Die Rechts-vor-Links-Regelungen in Nieder-Erlenbach haben sich als in Teilen gut bewiesen. Der Verkehr konnte damit zum Teil deutlich entschleunigt werden. Allerdings fehlen an vielen Kreuzungen Fahrbahnmarkierungen, die dem Ziel der weiteren Entschleunigung des Verkehrs und Einhaltung der Rechts-vor-Links-Regelung zuträglich wären. Durch eine Anbringung von Fahrbahnmarkierungen würde die Rechts-vor-Links-Regelung zusätzlich visualisiert und so noch deutlicher erkennbar für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012OFOF 64/13Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Mai 2012Sie sind hierOMOM 1210Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietDirektanregung
- 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1340Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats