Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
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Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Rechts-vor-Links Kreuzungen auf den Straßen Alt Erlenbach, Nieder-Eschbacher Straße, sowie der Kreuzung Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg deutlich und einheitlich durch Fahrbahnmarkierungen zu kennzeichnen und so die Rechts-vor-Links Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Die Rechts-vor-Links Regelungen in Nieder-Erlenbach haben sich als in Teilen gut bewiesen. Der Verkehr konnte damit zum Teil deutlich entschleunigt werden. Allerdings fehlen an vielen Kreuzungen Fahrbahnmarkierungen, die dem Ziel der weiteren Entschleunigung des Verkehrs und Einhaltung der Rechts-vor-Links Regelung zuträglich wären. Durch eine Anbringung von Fahrbahnmarkierungen würde die Rechts-vor-Links Regelung zusätzlich visualisiert und so noch deutlicher erkennbar für die Verkehrsteilnehmer.
Inhalt
Antrag vom 06.03.2012, OF 64/13
Betreff: Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Rechts-vor-Links Kreuzungen auf den Straßen Alt Erlenbach, Nieder-Eschbacher Straße, sowie der Kreuzung Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg deutlich und einheitlich durch Fahrbahnmarkierungen zu kennzeichnen und so die Rechts-vor-Links Regelung zu verdeutlichen.
Begründung: Die Rechts-vor-Links Regelungen in Nieder-Erlenbach haben sich als in Teilen gut bewiesen. Der Verkehr konnte damit zum Teil deutlich entschleunigt werden. Allerdings fehlen an vielen Kreuzungen Fahrbahnmarkierungen, die dem Ziel der weiteren Entschleunigung des Verkehrs und Einhaltung der Rechts-vor-Links Regelung zuträglich wären. Durch eine Anbringung von Fahrbahnmarkierungen würde die Rechts-vor-Links Regelung zusätzlich visualisiert und so noch deutlicher erkennbar für die Verkehrsteilnehmer.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012Sie sind hierOFOF 64/13Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Mai 2012OMOM 1210Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietDirektanregung
- 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1340Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme