Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1340
Betreff: Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Bei früheren Einführungen von Tempo-30-Zonen wurden die ergänzenden Warteblöcke als nicht amtlicher Hinweis zur Erhöhung des Aufmerksamkeitswerts und nur befristet angelegt. Mit Aufhebung der besonderen Vorfahrtsregelung in der Tempo-30-Zone besteht generell die Regelung Rechts-vor-Links und ist zwischenzeitlich etabliert. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012OFOF 64/13Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Mai 2012OMOM 1210Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietDirektanregung
- 17. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1340Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab