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Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1340

Betreff: Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet Bei früheren Einführungen von Tempo-30-Zonen wurden die ergänzenden Warteblöcke als nicht amtlicher Hinweis zur Erhöhung des Aufmerksamkeitswerts und nur befristet angelegt. Mit Aufhebung der besonderen Vorfahrtsregelung in der Tempo-30-Zone besteht generell die Regelung Rechts-vor-Links und ist zwischenzeitlich etabliert. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2012OFOF 64/13Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. Mai 2012OMOM 1210Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im OrtsgebietDirektanregung
  3. 17. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1340Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Kreuzungen im Ortsgebiet
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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