Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im Nordwestzentrum
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Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1160 entstanden aus Vorlage: OF 92/8 vom 06.01.2017
Betreff: Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im Nordwestzentrum Das Nordwestzentrum ist kommerzieller und sozialer Mittelpunkt im Ortsbezirk. Da es stark frequentiert wird, gibt es auch immer wieder Fragen zu einzelnen Themen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Auskünfte beim Centermanagment einzuholen:
- Barrierefreiheit der Bushaltestelle: Fast alle städtischen Bushaltestellen sind mittlerweile barrierefrei umgebaut worden. Gibt es eine Möglichkeit, die sehr gut genutzte Bushaltestelle im Nordwestzentrum mittels einer Zwischenlösung barrierefrei umzugestalten?
- Rauchmöglichkeiten: Es hat den Eindruck, dass immer mehr Speiselokale, Cafés und Schnellrestaurants aufgemacht werden. Das sind dann auch potenziell mehr Orte im gesamten Zentrum, in denen im Außenbereic h geraucht werden könnte. Ist es jedem Betreiber generell gestattet, in der Außengastronomie das Rauchen anbieten zu dürfen? Begründung: zu
- Wenn der Neubau der Bushaltestelle an einem anderen Ort noch länger auf sich warten lässt, ist eine Zwischenlösung notwendig. zu
- Ein nicht unerheblicher Teil der Besucherschaft bezweifelt, dass das Alleinstellungsmerkmal "Rauchmöglichkeit im sogenannten Außenbereich" dem Nordwestzentrum dauerhaft die notwendige Attraktivität unter der Vielzahl der Einkaufszentren der Region sichern wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2017OFOF 92/8Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1160Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im NordwestzentrumDirektanregung
- 28. April 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 798Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im NordwestzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats