Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2012, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 324/9 vom 06.03.2012
Betreff: Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 1/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und gegebenenfalls welche Vereinbarungen mit Gemeinden des Vordertaunus und der Wetterau, wie zum Beispiel Oberursel, Bad Homburg oder Bad Vilbel über die aus deren Gemeindebereichen als Vorfluter in die Nidda einmündenden Bäche bestehen; 2. ob diese Gemeinden in der Lage und bereit sind, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Maßnahmen zur Gewässerreinheit umzusetzen; 3. welche Möglichkeiten bestehen, auf die Gemeinden über Gesetzesvorschiften hinaus, einzuwirken, Schutzaktivitäten zu ergreifen.
Begründung: Wie im Bericht B 1 ausgeführt, sind trotz Erfüllung gesetzlich vorgegebener Reinigungsgrade bei den Klärwerken Belastungen der Oberflächengewässer nicht ausgeschlossen. Daraus ergibt sich die Frage nach weiteren möglichen Schutzmaßnahmen. Die aus dem Taunus kommenden, in die Nidda einfließenden Bäche führen nur relativ geringe Wassermengen. Das bedeutet auch nur spärliche Verdünnungsmöglichkeiten. Für den Wassersport und das Angeln auf und an der Nidda besitzt die Wassergüte aber besondere Wichtigkeit. Der bekannte EHEC-Ausbruch unterstreicht dies nur. Ein Beispiel für die Bedeutung vor Ort: Der Urselbach mündet auf Heddernheimer Gebiet in die Nidda und vermischt sich unmittelbar darauf mit dem Wasser des aufnehmenden Flusses. Damit ist auch das Flusswasser im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim, betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012OFOF 324/9Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. März 2012Sie sind hierOMOM 1044Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 989Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats