Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim Vorgang: B 1/12 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. welche Vereinbarungen mit Gemeinden des Vordertaunus und der Wetterau, wie z. B. Oberursel, Bad Homburg, Bad Vilbel, über die aus deren Gemeindebereichen als Vorfluter in die Nidda einmündenden Bäche bestehen; ob diese Gemeinden in der Lage und bereit sind, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Maßnahmen zur Gewässer-Reinheit umzusetzen; welche Möglichkeiten bestehen, auf die Gemeinden einzuwirken, über Gesetzesvorschiften hinaus, Schutz-Aktivitäten zu ergreifen. Begründung: Wie im Bericht B 1 ausgeführt, sind trotz Erfüllung gesetzlich vorgegebener Reinigungsgrade bei den Klärwerken Belastungen der Oberflächengewässer nicht ausgeschlossen. Daraus ergibt sich die Frage nach weiter möglichen Schutzmaßnahmen. Die aus dem Taunus kommenden, in die Nidda einfließenden Bäche führen nur relativ geringe Wassermengen. Das bedeutet auch nur spärliche Verdünnungsmöglichkeiten. Für den Wassersport und das Angeln auf und an der Nidda besitzt die Wassergüte aber besondere Wichtigkeit. Der bekannte EHEC-Ausbruch unterstreicht dies nur. Ein Beispiel für die Bedeutung vor Ort: Der Urselbach mündet auf Heddernheimer Gebiet in die Nidda und vermischt sich unmittelbar darauf mit dem Wasser des aufnehmenden Flusses. Damit ist auch das Flusswasser im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim, betroffen.
Inhalt
Antrag vom 06.03.2012, OF 324/9
Betreff: Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim Vorgang: B 1/12 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. welche Vereinbarungen mit Gemeinden des Vordertaunus und der Wetterau, wie z. B. Oberursel, Bad Homburg, Bad Vilbel, über die aus deren Gemeindebereichen als Vorfluter in die Nidda einmündenden Bäche bestehen; ob diese Gemeinden in der Lage und bereit sind, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Maßnahmen zur Gewässer-Reinheit umzusetzen; welche Möglichkeiten bestehen, auf die Gemeinden einzuwirken, über Gesetzesvorschiften hinaus, Schutz-Aktivitäten zu ergreifen.
Begründung: Wie im Bericht B 1 ausgeführt, sind trotz Erfüllung gesetzlich vorgegebener Reinigungsgrade bei den Klärwerken Belastungen der Oberflächengewässer nicht ausgeschlossen. Daraus ergibt sich die Frage nach weiter möglichen Schutzmaßnahmen. Die aus dem Taunus kommenden, in die Nidda einfließenden Bäche führen nur relativ geringe Wassermengen. Das bedeutet auch nur spärliche Verdünnungsmöglichkeiten. Für den Wassersport und das Angeln auf und an der Nidda besitzt die Wassergüte aber besondere Wichtigkeit. Der bekannte EHEC-Ausbruch unterstreicht dies nur. Ein Beispiel für die Bedeutung vor Ort: Der Urselbach mündet auf Heddernheimer Gebiet in die Nidda und vermischt sich unmittelbar darauf mit dem Wasser des aufnehmenden Flusses. Damit ist auch das Flusswasser im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim, betroffen.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012Sie sind hierOFOF 324/9Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. März 2012OMOM 1044Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 989Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)