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Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim

Vorlagentyp: OFFDP
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim Vorgang: B 1/12 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. welche Vereinbarungen mit Gemeinden des Vordertaunus und der Wetterau, wie z. B. Oberursel, Bad Homburg, Bad Vilbel, über die aus deren Gemeindebereichen als Vorfluter in die Nidda einmündenden Bäche bestehen; ob diese Gemeinden in der Lage und bereit sind, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Maßnahmen zur Gewässer-Reinheit umzusetzen; welche Möglichkeiten bestehen, auf die Gemeinden einzuwirken, über Gesetzesvorschiften hinaus, Schutz-Aktivitäten zu ergreifen. Begründung: Wie im Bericht B 1 ausgeführt, sind trotz Erfüllung gesetzlich vorgegebener Reinigungsgrade bei den Klärwerken Belastungen der Oberflächengewässer nicht ausgeschlossen. Daraus ergibt sich die Frage nach weiter möglichen Schutzmaßnahmen. Die aus dem Taunus kommenden, in die Nidda einfließenden Bäche führen nur relativ geringe Wassermengen. Das bedeutet auch nur spärliche Verdünnungsmöglichkeiten. Für den Wassersport und das Angeln auf und an der Nidda besitzt die Wassergüte aber besondere Wichtigkeit. Der bekannte EHEC-Ausbruch unterstreicht dies nur. Ein Beispiel für die Bedeutung vor Ort: Der Urselbach mündet auf Heddernheimer Gebiet in die Nidda und vermischt sich unmittelbar darauf mit dem Wasser des aufnehmenden Flusses. Damit ist auch das Flusswasser im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim, betroffen.

Inhalt

Antrag vom 06.03.2012, OF 324/9

Betreff: Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim Vorgang: B 1/12 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. welche Vereinbarungen mit Gemeinden des Vordertaunus und der Wetterau, wie z. B. Oberursel, Bad Homburg, Bad Vilbel, über die aus deren Gemeindebereichen als Vorfluter in die Nidda einmündenden Bäche bestehen; ob diese Gemeinden in der Lage und bereit sind, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Maßnahmen zur Gewässer-Reinheit umzusetzen; welche Möglichkeiten bestehen, auf die Gemeinden einzuwirken, über Gesetzesvorschiften hinaus, Schutz-Aktivitäten zu ergreifen.

Begründung: Wie im Bericht B 1 ausgeführt, sind trotz Erfüllung gesetzlich vorgegebener Reinigungsgrade bei den Klärwerken Belastungen der Oberflächengewässer nicht ausgeschlossen. Daraus ergibt sich die Frage nach weiter möglichen Schutzmaßnahmen. Die aus dem Taunus kommenden, in die Nidda einfließenden Bäche führen nur relativ geringe Wassermengen. Das bedeutet auch nur spärliche Verdünnungsmöglichkeiten. Für den Wassersport und das Angeln auf und an der Nidda besitzt die Wassergüte aber besondere Wichtigkeit. Der bekannte EHEC-Ausbruch unterstreicht dies nur. Ein Beispiel für die Bedeutung vor Ort: Der Urselbach mündet auf Heddernheimer Gebiet in die Nidda und vermischt sich unmittelbar darauf mit dem Wasser des aufnehmenden Flusses. Damit ist auch das Flusswasser im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim, betroffen.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2012Sie sind hier
    OFOF 324/9Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und Ginnheim
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 22. März 2012OMOM 1044Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9Direktanregung
  3. 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 989Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 9 · 22.03.2012
TO II, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1044 2012 Die Vorlage OF 324/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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