Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2012, ST 989
Betreff: Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9 Zu den Punkten 1 und 2: Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden unabhängig von politischen Grenzen die Flussgebiete betrachtet und alle Betroffenen, z.B. Kommunen, Wasserverbände, Behörden sowie die Öffentlichkeit, sowohl in den durchgeführten Beteiligungsverfahren als auch bei der Planung entsprechender Maßnahmen einbezogen. Der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme zur Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer sollen bis 2015 umgesetzt werden. Ob die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes bzw. guten Potentials bei Fließgewässern sich auch auf die hygienische Belastung der Frankfurter Oberflächengewässer auswirken wird, bleibt abzuwarten. Zu Punkt 3: Die Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) wurde in den neusten Fassungen des Wasserhaushaltgesetzes und des Hessischen Wassergesetzes festgeschrieben. Die Oberste Wasserbehörde hat zur Erreichung der in der WRRL formulierten Ziele, wie u.a. Verschlechterungsverbot oder das Erreichen eines guten chemischen und ökologischen Zustandes, entsprechende Maßnahmen in den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen festgesetzt. Die konkrete Ausarbeitung von einzelnen Maßnahmen wurde federführend von den Oberen Wasserbehörden in Abstimmung und Beteiligung der Kommunen, Verbände und der Öffentlichkeit vorgenommen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen selbst obliegt den gewässerunterhaltspflichtigen Kommunen, Verbänden oder privaten Nutzern. Der Magistrat sieht momentan keine Möglichkeiten, auf die Gemeinden einzuwirken, weitere, über die Gesetzesvorschriften hinausgehende Schutzaktivitäten zu ergreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012OFOF 324/9Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9, in Eschersheim und GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. März 2012OMOM 1044Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 22. Juni 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 989Oberflächenwasser der Nidda im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab