Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1029 entstanden aus Vorlage: OF 105/16 vom 20.03.2012
Betreff: Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem
- April 2012 in der Marktstraße Der Magistrat wird beauftragt, den Restaurantbetreibern, denen in der Marktstraße eine Sondernutzungsfläche genehmigt wurde und die diese seit Jahren bewirtschaften, die Anbringung von Böden zum Ausgleich des Niveaus bis zur Bordsteinhöhe zu gestatten (andernfalls besteht eine permanente Stolpergefahr für das Bedienungspersonal und die Kunden). Ferner ist eine zum Gesamtbild passende Außenabgrenzung der Sommerterrassen zu ermöglichen, um den Gästen größtmögliche Sicherheit vor dem fließenden Verkehr zu bieten. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main teilt in ihrer Genehmigung zum Betrieb der Sommergärten für 2012 den Gewerbetreibenden mit, dass mit Blick auf eine stadtweit geltende Regel keinerlei Böden mehr zugelassen seien, desgleichen keine Umfriedungen. Nun mag die Regelungswut des Magistrats beim Versuch, ein einheitliches Stadtbild anzustreben, für die Innenstadt und den innenstadtnahen Bereich noch begründet sein. In den Stadtteilen, insbesondere in der Marktstraße, muss eine andere Abwägung erfolgen. Hier schützt keine Reihe parkender Autos - es sei denn, sie wären dort verbotswidrig abgestellt - die teils jungen Restaurantbesucher. Sicherheit muss vorgehen. Zudem wird durch einen Bodenbelag, so er entsprechend verlegt ist, keinerlei Schaden an der Asphaltdecke entstehen. Das Gegenteil ist der Fall. Bei der Taverna Platea, die bereits im vergangenen Jahr im Sinne der erteilten Genehmigung nicht über einen Boden verfügte, sind die runden Abdrücke der Stuhlbeine deutlich in der frisch markierten Linierung zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2012OFOF 105/16Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 01. April 2012 in der MarktstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2012Sie sind hierOMOM 1029Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der MarktstraßeDirektanregung
- 11. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 927Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der MarktstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats