Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 01. April 2012 in der Marktstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 01. April 2012 in der Marktstraße Den Restaurantbetreibern, denen in der Marktstraße eine Sondernutzungsfläche gestattet wurde, und die diese seit Jahren bewirtschaften ist wieder, wie bisher auch, die Anbringung eines Bodens zum Ausgleich des Niveaus bis Bordsteinhöhe gestattet (andernfalls permanente Stolpergefahr für Kellner und Kunden), sowie, jegliche Sichtbehinderung ausschließend, eine zum Gesamtbild passende Außenabgrenzung, um den Gästen (Eisdiele = Kinder, ggfs. Hunde) größtmögliche Sicherheit vor dem vorbei fließenden Verkehr zu ermöglichen. Begründung: Die Stadt Frankfurt teilt in ihrer Genehmigung zum Betrieb der Sommergärten für 2012 den Gewerbetreibenden mit, dass mit Blick auf eine stadtweit geltende Regel keinerlei Böden mehr zugelassen seien, desgleichen keine Umfriedungen. Nun mag die Regelungswut des Magistrates beim Versuch, ein einheitliches Stadtbild anzustreben, für die Innenstadt und den Innenstadt-nahen Bereich noch begründet werden können, in den Stadtteilen, hier: in der Marktstraße, muss eine andere Abwägung erfolgen. Es schützt keine Reihe parkender Autos -es sei denn, sie wären dort verbotswidrig abgestellt - die teils jungen Restaurantbesucher. Sicherheit muss hier vorgehen. Zudem wird durch einen Bodenbelag, so er entsprechend verlegt ist, keinerlei Schaden an der Asphaltdecke entstehen. Das Gegenteil ist der Fall: bei der Taverna Platea, die bereits im vergangenen Jahr im Sinne der erteilten Genehmigung nicht über einen Boden verfügte, sind die runden Abdrücke der Stuhlbeine deutlich in der frisch markierten Linierung zu sehen.
Inhalt
Antrag vom 20.03.2012, OF 105/16
Betreff: Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 01. April 2012 in der Marktstraße Den Restaurantbetreibern, denen in der Marktstraße eine Sondernutzungsfläche gestattet wurde, und die diese seit Jahren bewirtschaften ist wieder, wie bisher auch, die Anbringung eines Bodens zum Ausgleich des Niveaus bis Bordsteinhöhe gestattet (andernfalls permanente Stolpergefahr für Kellner und Kunden), sowie, jegliche Sichtbehinderung ausschließend, eine zum Gesamtbild passende Außenabgrenzung, um den Gästen (Eisdiele = Kinder, ggfs. Hunde) größtmögliche Sicherheit vor dem vorbei fließenden Verkehr zu ermöglichen.
Begründung: Die Stadt Frankfurt teilt in ihrer Genehmigung zum Betrieb der Sommergärten für 2012 den Gewerbetreibenden mit, dass mit Blick auf eine stadtweit geltende Regel keinerlei Böden mehr zugelassen seien, desgleichen keine Umfriedungen. Nun mag die Regelungswut des Magistrates beim Versuch, ein einheitliches Stadtbild anzustreben, für die Innenstadt und den Innenstadt-nahen Bereich noch begründet werden können, in den Stadtteilen, hier: in der Marktstraße, muss eine andere Abwägung erfolgen. Es schützt keine Reihe parkender Autos -es sei denn, sie wären dort verbotswidrig abgestellt - die teils jungen Restaurantbesucher. Sicherheit muss hier vorgehen. Zudem wird durch einen Bodenbelag, so er entsprechend verlegt ist, keinerlei Schaden an der Asphaltdecke entstehen. Das Gegenteil ist der Fall: bei der Taverna Platea, die bereits im vergangenen Jahr im Sinne der erteilten Genehmigung nicht über einen Boden verfügte, sind die runden Abdrücke der Stuhlbeine deutlich in der frisch markierten Linierung zu sehen.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2012OMOM 1029Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der MarktstraßeDirektanregung
- 20. März 2012Sie sind hierOFOF 105/16Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 01. April 2012 in der MarktstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 927Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der MarktstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme