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Maßnahmen zur Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-Spielpark

Vorlagentyp: OM
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 100 entstanden aus Vorlage: OF 49/6 vom 10.05.2011

Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-Spielpark Der Magistrat wird gebeten, nachfolgend vorgeschlagene und ggf. weitere alternative Maßnahmen zur besseren Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-Spielpark zu ergreifen: - Hinweisschilder auf das Hundeverbot im Cäcilia-Lauth-Spielpark; - Abgrenzung des Spielplatzes durch Pflanzung einer Hecke; - Regelmäßige Kontrollen.

Begründung: Es gibt massive Beschwerden von Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern der KT 78 über zurückgelassene Kothaufen auf den Spielflächen (Spielplatz, Bolzplatz) und Fußwegen (Toni-Sender-Straße bis zur KT 78). Nach Beobachtungen haben Hunde sogar in den dortigen Sandkasten uriniert. Außerdem seien die Hunde oft nicht angeleint. Der Cäcilia-Lauth-Spielpark wird täglich von vielen Eltern mit ihren Kindern besucht, die Angst vor den Hunden haben. Außerdem nutzen viele Jugendliche den Bolz- und Basketballplatz der Anlage. Es haben wohl direkt nach entsprechenden Zwischenfällen Gespräche zwischen Müttern sowie Erzieherinnen und Erziehern stattgefunden, worauf die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer laut Aussage von Müttern sowie Erzieherinnen und Erziehern sehr uneinsichtig gewesen seien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Mai 2011OFOF 49/6Maßnahmen zur Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-SpielparkOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 31. Mai 2011Sie sind hier
    OMOM 100Maßnahmen zur Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-Spielpark
    Direktanregung
  3. 26. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 873Maßnahmen zur Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-SpielparkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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