Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt"
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 16 beantragt zusätzliche Mittel in Höhe von 1.057,45 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt", da die Kinderbeauftragte bereits private Mittel eingesetzt hat. Die Mittel sollen die unvorhersehbaren zusätzlichen Kosten decken.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInitiative
Der Ortsbeirat stellt der Kinderbeauftragten über denin der Vorlage OIB 524 genannten Betrag von 3.000 Euro weitere Mittel in Höhe von 1.057,45 Euro zur Verfügung.
Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
Bei dem Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt" handelt es sich um ein Projekt des Ortsbeirates, um das sich die Kinderbeauftragte auf dankenswerter Weise engagiert einsetzt. Im Rahmen der Abrechnung der Vorlage vom 23.02.2021, OIB 524, wurde festgestellt, dass die Kinderbeauftragte über die zur Verfügung gestellten 3.000 Euro weitere 1.057,45 Euro aus privaten Mitteln verausgabt hat. Die unvorhersehbaren zusätzlichen Kosten sollen ihr deshalb ersetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2021OFOF 91/16Kunst- und Gestaltungsprojekt „Bespiel- und besitzbare Stadt“Ortsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD, BFF
- 15. Februar 2022Sie sind hierOIBOIB 88Kunst- und Gestaltungsprojekt „Bespiel- und besitzbare Stadt“Budget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Initiative des Ortsbeirats, die Haushaltsmittel im Ortsbezirk betrifft. Wie eine reguläre Initiative wird sie direkt an den Magistrat gerichtet, bezieht sich aber auf die Verwendung von Geld im Stadtteil.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet