Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt"
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, der Kinderbeauftragten zusätzliche Mittel in Höhe von 1.057,45 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt" zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht, um unvorhergesehene Kosten zu decken, die über die bereits bereitgestellten 3.000 Euro hinausgehen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat stellt der Kinderbeauftragten über die in der Vorlage OIB 524 genannten Betrag von 3.000 Euro weitere Mittel in Höhe von 1.057,45 Euro zur Verfügung.
Begründung
Bei dem Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt" handelt es sich um ein Projekt des Ortsbeirates, um das sich die Kinderbeauftragte auf dankenswerter Weise engagiert einsetzt. Im Rahmen der Abrechnung der OIB 524/21 wurde festgestellt, dass die Kinderbeauftragte über die zur Verfügung gestellten 3.000 Euro weitere 1.057,45 Euro aus privaten Mitteln verausgabt hat. Die unvorhersehbaren zusätzlichen Kosten sollen ihr deshalb ersetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2021Sie sind hierOFOF 91/16Kunst- und Gestaltungsprojekt „Bespiel- und besitzbare Stadt“Ortsbeiratsantrag · WBE, CDU, GRÜNE, SPD, BFF
- 15. Februar 2022OIBOIB 88Kunst- und Gestaltungsprojekt „Bespiel- und besitzbare Stadt“Budget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme