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Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt"

Vorlagentyp: OIBOrtsbeirat 16
37 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 16 schlägt vor, der Kinderbeauftragten einen zusätzlichen Betrag von maximal 3.000 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt" zur Verfügung zu stellen. Dies ist notwendig, da das ursprüngliche Budget aufgebraucht ist und weitere Rechnungen eingegangen sind. Das erwartete Ergebnis ist die vollständige Abwicklung der offenen Rechnungen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Initiative

Der Ortsbeirat stellt der Kinderbeauftragten über den in den Vorlagen OIB 327 und OIB 368 genannten Beträge hinaus aus seinem Ortsbeiratsbudget einen Betrag in Höhe von maximal 3.000 Euro für das Projekt "Bespiel- und besitzbare Stadt" zur Verfügung.

Begründung

Der Ortsbeirat hat der Kinderbeauftragten mit den Vorlagen OIB 327 aus 2019 12.840 Euro und OIB 368 aus 2019 weitere 2.890,51 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt" zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist zwischenzeitlich abgeschlossen und das Geld aufgebraucht, dennoch ist nunmehr noch eine Rechnung in Höhe von über 2.000 Euro eingegangen und bekannt geworden, dass die Kinderbeauftragte weitere Rechnungen aus privaten Mitteln beglichen hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2021OFOF 353/16Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt“Ortsbeiratsantrag · WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
  2. 23. Februar 2021Sie sind hier
    OIBOIB 524Kunst- und Gestaltungsprojekt „Bespiel- und besitzbare Stadt“
    Budget-Initiative
  3. 29. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 2017Kunst- und Gestaltungsprojekt „Bespiel- und besitzbare Stadt“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OIBInitiative des Ortsbeirats mit Budgetbezug

Eine Initiative des Ortsbeirats, die Haushaltsmittel im Ortsbezirk betrifft. Wie eine reguläre Initiative wird sie direkt an den Magistrat gerichtet, bezieht sich aber auf die Verwendung von Geld im Stadtteil.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Initiative
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Magistrat führt aus oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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