Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt"
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Bereitstellung von maximal 3.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt". Dies ist notwendig, da bereits Rechnungen in Höhe von über 2.000 Euro eingegangen sind, die nicht durch vorherige Mittel gedeckt sind.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat stellt der Kinderbeauftragten über den in den Vorlagen OIB 327 und OIB 368 genannten Beträge hinaus aus seinem Ortsbeiratsbudget einen Betrag in Höhe von maximal 3.000 Euro für das Projekt "Bespiel- und besitzbare Stadt" zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
Der Ortsbeirat hat der Kinderbeauftragten mit den Vorlagen OIB 327 aus 2019 12.840 Euro und OIB 368 aus 2019 weitere 2.890,51 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitzbare Stadt" zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist zwischenzeitlich abgeschlossen und das Geld aufgebraucht, dennoch ist nunmehr noch eine Rechnung in Höhe von über 2.000 Euro eingegangen und bekannt geworden, dass die Kinderbeauftragte weitere Rechnungen aus privaten Mitteln beglichen hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2021Sie sind hierOFOF 353/16Kunst- und Gestaltungsprojekt "Bespiel- und besitzbare Stadt“Ortsbeiratsantrag · WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
- 23. Februar 2021OIBOIB 524Kunst- und Gestaltungsprojekt „Bespiel- und besitzbare Stadt“Budget-Initiative
- 29. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 2017Kunst- und Gestaltungsprojekt „Bespiel- und besitzbare Stadt“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme