Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und…
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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist – ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden.
Inhalt
Antrag vom 31.12.2009, OF 969/5
Betreff:
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2010 / 2011 einzuplanen.
In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgenden Punkte enthalten sein:
- Die Straßenbahnhaltestellen sind, soweit dies nicht bereits geschehen, behindertengerecht umzugestalten.
- Der marode Gleiskörper ist auszutauschen.
- Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen.
Begründung:
Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist – ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2009Sie sind hierOFOF 969/5Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2010EAEA 58Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachEtatanregung
- 13. August 2010Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1168Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/ OffenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme