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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und…

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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

Vorlagentyp: OFCDU
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist – ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden.

Inhalt

Antrag vom 31.12.2009, OF 969/5

Betreff:

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2010 / 2011 einzuplanen.

In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgenden Punkte enthalten sein:

  1. Die Straßenbahnhaltestellen sind, soweit dies nicht bereits geschehen, behindertengerecht umzugestalten.
  2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen.
  3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen.

Begründung:

Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist – ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden.

Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Dezember 2009Sie sind hier
    OFOF 969/5Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. Januar 2010EAEA 58Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachEtatanregung
  3. 13. August 2010Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1168Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/ OffenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 39 · 15.01.2010
TO I, TOP 5
Angenommen
Etatanregung EA 58 2010 Die Vorlage OF 969/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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