Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/ Offenbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1168
Betreff:
Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/ Offenbach
Für die Offenbacher Landstraße östlich des Buchrainplatzes ist zunächst eine Vorplanung zu erarbeiten und zwischen den Fachämtern abzustimmen. Die Finanzierung der Vorplanung, die der Magistrat in das Arbeitsprogramm ab 2011 aufzunehmen beabsichtigt, ist gesichert. Die Anmeldung von Haushaltsmitteln für die weiterführende Planung und Umsetzung der Maßnahme ist erst nach Abschluss der Vorplanung (ab 2012 ff.) erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2009OFOF 969/5Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2010EAEA 58Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachEtatanregung
- 13. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1168Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/ OffenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab