Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und…
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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
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de-Neufville-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Die Buslinie 82 wird derzeit aufgrund von Baumaßnahmen durch die De-Neufville-Straße umgeleitet. In diesem Zusammenhang18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu de-Neufville-Straße per E-MailInhalt
Etatanregung vom 15.01.2010, EA 58 entstanden aus Vorlage: OF 969/5 vom 31.12.2009
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 237 vom 04.12.2009, Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7831, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2010/2011 werden Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach eingestellt. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgenden Punkte enthalten sein:
- Die Straßenbahnhaltestellen werden, soweit dies nicht bereits geschehen ist, behindertengerecht umgestaltet.
- Der marode Gleiskörper wird ausgetauscht.
- Anstelle des Kopfsteinpflasters wird Flüsterasphalt eingebaut. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist - ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2009OFOF 969/5Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2010Sie sind hierEAEA 58Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachEtatanregung
- 13. August 2010Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1168Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/ OffenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme unter Finanzierungsvorbehalt) NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme unter Finanzierungsvorbehalt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung) Aktenzeichen: 61 0