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Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke…

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Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße Vorgang: OIB 55/09 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Vorplanung und Umsetzung einer fußgängerfreundlichen und barrierefreien Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der Bruchstraße in die Gutzkowstraße in den Haushalt einzustellen. Begründung: Die symmetrische Pflasterung und Bepflanzung der aus dem Zusammentreffen von Brückenstraße und Bruchstraße sich ergebenden spitzen Straßenecke ist derzeit wenig attraktiv und zwingt die Fußgänger die auf der östlichen Seite der Brückenstraße Richtung Norden gehen sich um parkende Autos herumzuschlängeln und auf die Fahrbahn zu wechseln. Die Ecke ist deshalb ungenutzt. Die Wegeverbindung ist nicht barrierefrei. Einer Umgestaltung müsste auch keine Einschnitte in den ruhenden verkehr zur Folge haben. In der Stellungnahme vom 21.4.2009 befürwortet auch der Magistrat, die in der OIB 55 vorgeschlagene Neustrukturierung des Straßenraumes. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass für diese Neustrukturierung eine Vorplanung erforderlich wird und die Kosten den vom OBR angedachten Rahmen deutlich übersteigen.

Inhalt

Antrag vom 04.01.2010, OF 966/5

Betreff: Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße Vorgang: OIB 55/09 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Vorplanung und Umsetzung einer fußgängerfreundlichen und barrierefreien Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der Bruchstraße in die Gutzkowstraße in den Haushalt einzustellen.

Begründung: Die symmetrische Pflasterung und Bepflanzung der aus dem Zusammentreffen von Brückenstraße und Bruchstraße sich ergebenden spitzen Straßenecke ist derzeit wenig attraktiv und zwingt die Fußgänger die auf der östlichen Seite der Brückenstraße Richtung Norden gehen sich um parkende Autos herumzuschlängeln und auf die Fahrbahn zu wechseln. Die Ecke ist deshalb ungenutzt. Die Wegeverbindung ist nicht barrierefrei. Einer Umgestaltung müsste auch keine Einschnitte in den ruhenden verkehr zur Folge haben. In der Stellungnahme vom 21.4.2009 befürwortet auch der Magistrat, die in der OIB 55 vorgeschlagene Neustrukturierung des Straßenraumes. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass für diese Neustrukturierung eine Vorplanung erforderlich wird und die Kosten den vom OBR angedachten Rahmen deutlich übersteigen.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2010Sie sind hier
    OFOF 966/5Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Januar 2010EAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeEtatanregung
  3. 9. August 2010Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1074Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 39 · 15.01.2010
TO I, TOP 5
Angenommen
Etatanregung EA 55 2010 Die Vorlage OF 966/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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