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Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße
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Gutzkowstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.10.2026.
- Brückenspielplatz: Sofortmaßnahmen zum Schutz spielender Kinder und Prüfung der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit des Radverkehrs16.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Brückenspielplatz für Roller- und Radverkehr sperren15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gutzkowstraße per E-MailBegründung
Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße Vorgang: OIB 55/09 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Vorplanung und Umsetzung einer fußgängerfreundlichen und barrierefreien Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der Bruchstraße in die Gutzkowstraße in den Haushalt einzustellen. Begründung: Die symmetrische Pflasterung und Bepflanzung der aus dem Zusammentreffen von Brückenstraße und Bruchstraße sich ergebenden spitzen Straßenecke ist derzeit wenig attraktiv und zwingt die Fußgänger die auf der östlichen Seite der Brückenstraße Richtung Norden gehen sich um parkende Autos herumzuschlängeln und auf die Fahrbahn zu wechseln. Die Ecke ist deshalb ungenutzt. Die Wegeverbindung ist nicht barrierefrei. Einer Umgestaltung müsste auch keine Einschnitte in den ruhenden verkehr zur Folge haben. In der Stellungnahme vom 21.4.2009 befürwortet auch der Magistrat, die in der OIB 55 vorgeschlagene Neustrukturierung des Straßenraumes. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass für diese Neustrukturierung eine Vorplanung erforderlich wird und die Kosten den vom OBR angedachten Rahmen deutlich übersteigen.
Inhalt
Antrag vom 04.01.2010, OF 966/5
Betreff: Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße Vorgang: OIB 55/09 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Vorplanung und Umsetzung einer fußgängerfreundlichen und barrierefreien Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der Bruchstraße in die Gutzkowstraße in den Haushalt einzustellen.
Begründung: Die symmetrische Pflasterung und Bepflanzung der aus dem Zusammentreffen von Brückenstraße und Bruchstraße sich ergebenden spitzen Straßenecke ist derzeit wenig attraktiv und zwingt die Fußgänger die auf der östlichen Seite der Brückenstraße Richtung Norden gehen sich um parkende Autos herumzuschlängeln und auf die Fahrbahn zu wechseln. Die Ecke ist deshalb ungenutzt. Die Wegeverbindung ist nicht barrierefrei. Einer Umgestaltung müsste auch keine Einschnitte in den ruhenden verkehr zur Folge haben. In der Stellungnahme vom 21.4.2009 befürwortet auch der Magistrat, die in der OIB 55 vorgeschlagene Neustrukturierung des Straßenraumes. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass für diese Neustrukturierung eine Vorplanung erforderlich wird und die Kosten den vom OBR angedachten Rahmen deutlich übersteigen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2010Sie sind hierOFOF 966/5Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Januar 2010EAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeEtatanregung
- 9. August 2010Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1074Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme