Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1074
Betreff:
Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße
Eine Vorplanung zur "fußgängerfreundlichen und barrierefreien“ Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der Bruchstraße in die Gutzkowstraße wird derzeit erarbeitet.
Die Höhe der für die weiterführende Planung und Umsetzung einzustellenden Mittel wird nach Abstimmung der Vorplanung mit dem Ortsbeirat und nach Abschluss der Fachämterabstimmung durch eine Kostenschätzung ermittelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2010OFOF 966/5Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Januar 2010EAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeEtatanregung
- 9. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1074Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab