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Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1074

Betreff:

Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße

Eine Vorplanung zur "fußgängerfreundlichen und barrierefreien“ Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der Bruchstraße in die Gutzkowstraße wird derzeit erarbeitet.

Die Höhe der für die weiterführende Planung und Umsetzung einzustellenden Mittel wird nach Abstimmung der Vorplanung mit dem Ortsbeirat und nach Abschluss der Fachämterabstimmung durch eine Kostenschätzung ermittelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2010OFOF 966/5Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Januar 2010EAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeEtatanregung
  3. 9. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    STST 1074Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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