Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße
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Etatanregung vom 15.01.2010, EA 55 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.01.2010
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße Vorgang: OIB 55/09 OBR 5 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 237 vom 04.12.2009, Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7831, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die erforderlichen Mittel für die Vorplanung und Umsetzung einer fußgängerfreundlichen und barrierefreien Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der Bruchstraße in die Gutzkowstraße werden in den Haushalt 2010/2011 eingestellt.
Begründung: Die symmetrische Pflasterung und Bepflanzung der aus dem Zusammentreffen von Brückenstraße und Bruchstraße sich ergebenden spitzen Straßenecke ist derzeit wenig attraktiv und zwingt die Fußgänger, die auf der östlichen Seite der Brückenstraße Richtung Norden gehen, sich um parkende Autos herumzuschlängeln und auf die Fahrbahn zu wechseln. Die Ecke ist deshalb ungenutzt. Die Wegeverbindung ist nicht barrierefrei. Eine Umgestaltung müsste keine Einschnitte in den ruhenden Verkehr zur Folge haben. In den Stellungnahmen vom 21.04.2009 und vom 28.09.2009 befürwortet auch der Magistrat, die in der OIB 55/09 vorgeschlagene Neustrukturierung des Straßenraumes. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass für diese Neustrukturierung eine Vorplanung erforderlich wird und die Kosten den vom Ortsbeirat 5 angedachten Rahmen deutlich übersteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2010OFOF 966/5Produktbereich: 16 Bau und Unterhaltung von Verkehrsanlagen und Maßnahmen des ÖPNV Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Januar 2010Sie sind hierEAEA 55Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeEtatanregung
- 9. August 2010Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1074Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur GutzkowstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme unter Finanzierungsvorbehalt) NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme unter Finanzierungsvorbehalt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)