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Wahlplakate im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: OFCDU
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung soll beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Regeln für das Anbringen von Wahlplakaten so zu überarbeiten, dass Parteien und Wählervereinigungen nicht unverhältnismäßig in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte im Wahlkampf beschnitten werden und rechtssicher plakatieren können. Der Magistrat soll darüber hinaus sicher stellen, dass der Straßenwahlkampf nicht durch eigenwilliges Auslegen der eigenen Regeln verzerrt wird. Begründung: Das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt hat im laufen- den Bundestagswahlkampf im Stadtteil Harheim einen Großteil der Wahlplakate der Parteien CDU, B90/Die Grünen, SPD und FDP entfernen lassen. Plakate anderer Parteien sowie kommerzielle Werbung blieben unberührt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat 2009 Informationen zusammengestellt zur Zulässigkeit von Gebühren für das Aufstellen von Wahlplakaten aber auch zu damit verbundenen Themen. (https://www. bundestag.de/blob/418448/clde31del72740d5d6948baa7ccce736/wd-3-325-09-pdf-data.p df). Daraus zu entnehmen ist, dass das Aufstellen von Wahlsichtwerbung nur unter engen Voraussetzungen beschränkt oder verboten werden kann ". Weiterhin, dass eine weitere Reglementierung oder Begrenzung von Plakatwerbung ganz überwiegend auf gefahrenabwehrrechtlichen Gründen beruhen muss: "Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann die Aufstellung von Wahlplakaten dort unterbunden werden, wo die konkrete Gefahr einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gegeben ist, etwa, wenn die Sicht auf eine gefährliche Kreuzung oder eine Ampelanlage versperrt wird. " Eine Satzung, die pauschal das Anbringen von Plakaten in ganzen Kreuzungsbereichen oder an sämtlichen Verkehrsschildermasten untersagt, könnte damit unzulässig in die verfassungsrechtlich bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten der Parteien eingreifen. Gleiches gilt für das pauschale Verbot von Wahlwerbung in sämtlichen Grünanlagen, wie sie vom Grünflächenamt der Stadt Frankfurt über die Presse kommuniziert wurde. Wäre dies gegeben, hätte das Amt für Straßenbau und Erschließung hinsichtlich der entfernten Plakate in Harheim unverhältnismäßig gehandelt, denn es müsste im Einzelfall belegt werden, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde.

Inhalt

Antrag vom 11.09.2017, OF 96/14

Betreff: Wahlplakate im öffentlichen Raum Die Stadtverordnetenversammlung soll beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Regeln für das Anbringen von Wahlplakaten so zu überarbeiten, dass Parteien und Wählervereinigungen nicht unverhältnismäßig in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte im Wahlkampf beschnitten werden und rechtssicher plakatieren können. Der Magistrat soll darüber hinaus sicher stellen, dass der Straßenwahlkampf nicht durch eigenwilliges Auslegen der eigenen Regeln verzerrt wird.

Begründung: Das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt hat im laufen- den Bundestagswahlkampf im Stadtteil Harheim einen Großteil der Wahlplakate der Parteien CDU, B90/Die Grünen, SPD und FDP entfernen lassen. Plakate anderer Parteien sowie kommerzielle Werbung blieben unberührt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat 2009 Informationen zusammengestellt zur Zulässigkeit von Gebühren für das Aufstellen von Wahlplakaten aber auch zu damit verbundenen Themen. (https://www. bundestag.de/blob/418448/clde31del72740d5d6948baa7ccce736/wd-3-325-09-pdf-data.p df). Daraus zu entnehmen ist, dass das Aufstellen von Wahlsichtwerbung nur unter engen Voraussetzungen beschränkt oder verboten werden kann ". Weiterhin, dass eine weitere Reglementierung oder Begrenzung von Plakatwerbung ganz überwiegend auf gefahrenabwehrrechtlichen Gründen beruhen muss: "Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann die Aufstellung von Wahlplakaten dort unterbunden werden, wo die konkrete Gefahr einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gegeben ist, etwa, wenn die Sicht auf eine gefährliche Kreuzung oder eine Ampelanlage versperrt wird. " Eine Satzung, die pauschal das Anbringen von Plakaten in ganzen Kreuzungsbereichen oder an sämtlichen Verkehrsschildermasten untersagt, könnte damit unzulässig in die verfassungsrechtlich bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten der Parteien eingreifen. Gleiches gilt für das pauschale Verbot von Wahlwerbung in sämtlichen Grünanlagen, wie sie vom Grünflächenamt der Stadt Frankfurt über die Presse kommuniziert wurde. Wäre dies gegeben, hätte das Amt für Straßenbau und Erschließung hinsichtlich der entfernten Plakate in Harheim unverhältnismäßig gehandelt, denn es müsste im Einzelfall belegt werden, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde.Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2017OAOA 184Wahlplakate im öffentlichen RaumAnregung
  2. 11. September 2017Sie sind hier
    OFOF 96/14Wahlplakate im öffentlichen Raum
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 154Wahlplakate im öffentlichen RaumMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 15 · 11.09.2017
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung OA 184 2017 Die Vorlage OF 96/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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