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Wahlplakate im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: OA
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung vom 11.09.2017, OA 184 entstanden aus Vorlage: OF 96/14 vom 11.09.2017

Betreff: Wahlplakate im öffentlichen Raum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Regeln für das Anbringen von Wahlplakaten so zu überarbeiten, dass Parteien und Wählervereinigungen nicht unverhältnismäßig in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte im Wahlkampf beschnitten werden und rechtssicher plakatieren können. Der Magistrat hat darüber hinaus sicherzustellen, dass der Straßenwahlkampf nicht durch eigenwilliges Auslegen der eigenen Regeln verzerr t wird.

Begründung: Das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt hat im laufenden Bundestagswahlkampf im Stadtteil Harheim einen Großteil der Wahlplakate der Parteien CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP entfernen lassen. Plakate anderer Parteien sowie kommerzielle Werbung blieben unberührt. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben 2009 Informationen zur Zulässigkeit von Gebühren für das Aufstellen von Wahlplakaten, aber auch zu damit verbundenen Themen zusammengestellt (https://www.bundestag.de/blob/418448/ clde31del72740d5d6948baa7ccce736/wd-3-325-09-pdf-data.pdf). Daraus ist zu entnehmen, dass das "Aufstellen von Wahlsichtwerbung nur unter engen Voraussetzungen beschränkt oder verboten werden kann." Weiterhin, dass eine weitere Reglementierung oder Begrenzung von Plakatwerbung ganz überwiegend auf gefahrenabwehrrechtlichen Gründen beruhen muss: "Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann die Aufstellung von Wahlplakaten dort unterbunden werden, wo die konkrete Gefahr einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gegeben ist, etwa, wenn die Sicht auf eine gefährliche Kreuzung oder eine Ampelanlage versperrt wird." Eine Satzung, die pauschal das Anbringen von Plakaten in ganzen Kreuzungsbereichen oder an sämtlichen Verkehrsschildermasten untersagt, könnte damit unzulässig in die verfassungsrechtlich bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten der Parteien eingreifen. Gleiches gilt für das pauschale Verbot von Wahlwerbung in sämtlichen Grünanlagen, wie sie vom Grünflächenamt der Stadt Frankfurt über die Presse kommuniziert wurde. Wäre dies gegeben, hätte das Amt für Straßenbau und Erschließung hinsichtlich der entfernten Plakate in Harheim unverhältnismäßig gehandelt, denn es müsste im Einzelfall belegt werden, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2017Sie sind hier
    OAOA 184Wahlplakate im öffentlichen Raum
    Anregung
  2. 11. September 2017OFOF 96/14Wahlplakate im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 154Wahlplakate im öffentlichen RaumMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 15 · 07.11.2017
TO I, TOP 26
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 16 · 05.12.2017
TO I, TOP 24
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 17 · 23.01.2018
TO I, TOP 26
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 184 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFDPFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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