Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals
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Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals Wie wurde dem zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplan Rechnung getragen? Begründung: In der Begründung zum Bebauungsplan wurde unter Pkt 3.1 den auf den Regionalplan Südhessen 2000 eingegangen. Keinen Eingang in die Begründung des Bebauungsplanes fand der in Aufstellung befindliche Regionale Flächennutzungsplan, der 2011 in Kraft treten wird. Nach dem künftigen Regionalen Flächennutzungsplan wird das südöstliche Teilgebiet im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens liegen. Hiervon sind darüber hinaus drei weitere bebaute Wohnquartiere in diesem Plan sowie weitere vorhanden Wohnquartiere außerhalb des künftigen Bebauungsplanes betroffen. Es wäre weltfremd die Erweiterung des Fughafens zu ignorieren. Deshalb bitten wir, die die geplante Lösung dieses Konfliktes zwischen dem zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplans und der Wohnbebauung zu erläutern. Wir bitten hierzu um weitere Informationen.
Inhalt
Antrag vom 04.01.2010, OF 951/5
Betreff: Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals Wie wurde dem zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplan Rechnung getragen?
Begründung: In der Begründung zum Bebauungsplan wurde unter Pkt 3.1 den auf den Regionalplan Südhessen 2000 eingegangen. Keinen Eingang in die Begründung des Bebauungsplanes fand der in Aufstellung befindliche Regionale Flächennutzungsplan, der 2011 in Kraft treten wird. Nach dem künftigen Regionalen Flächennutzungsplan wird das südöstliche Teilgebiet im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens liegen. Hiervon sind darüber hinaus drei weitere bebaute Wohnquartiere in diesem Plan sowie weitere vorhanden Wohnquartiere außerhalb des künftigen Bebauungsplanes betroffen. Es wäre weltfremd die Erweiterung des Fughafens zu ignorieren. Deshalb bitten wir, die die geplante Lösung dieses Konfliktes zwischen dem zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplans und der Wohnbebauung zu erläutern. Wir bitten hierzu um weitere Informationen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2009, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2010Sie sind hierOFOF 951/5Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-ArealsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2010VV 1193Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-ArealsAnfrage
- 30. März 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 487Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-ArealsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Kenntnis) zu 4. CDU und SPD gegen GRÜNE, FAG und FDP (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) zu 8. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 5 CDU (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme