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Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2010, ST 487

Betreff:

Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals

Die mit dem Bebauungsplan Nr. 847 geplanten Nutzungsänderungen werden, wie in der Begründung zum Bebauungsplan erwähnt, im neuen Regionalen Flächennutzungsplan nachvollzogen. Damit stehen die Ziele der beiden Pläne im Einklang.

Für die Bebauung des Henninger Areals ist der Siedlungsbeschränkungsbereich grundsätzlich nicht von Bedeutung, egal ob die Belastungssituation durch den Fluglärm vor oder nach dem Ausbau des Flughafens zugrunde gelegt wird. Der Siedlungsbeschränkungsbereich dient als regionalplanerisches Instrument der Konfliktbewältigung zwischen dem Thema Fluglärm und Planungsüberlegungen für Vorhaben im Außenbereich. Planungen im Innenbereich, zu denen das Planverfahren Nr. 847 zählt, sind von den Regelungen zum Siedlungsbeschränkungsbereich generell nicht betroffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2010OFOF 951/5Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-ArealsOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. Januar 2010VV 1193Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-ArealsAnfrage
  3. 30. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 487Siedlungsbeschränkungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplanes bei der Bebauung des Henninger-Areals
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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