Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer Wiesen
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Produktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer Wiesen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung ausreichend Mittel für die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes auf den Sandhöfer Wiesen in den Etat einzustellen. Der Kunstrasenplatz ist mit einer angemessenen Flutlichtanlage auszustatten, um den zahlreichen Nutzern des Geländes - dies sind neben den Vereinen Weiss-Blau und dem SV Sandhof verschiedenen Ärzteteams aus dem Umfeld der naheliegenden Uni-Klinik, eine Reha-Gruppe der Werkstatt Frankfurt, Betriebssportgruppen wie beispielsweise von Nestlé - einen möglichst umfangreichen Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen. Begründung: Die Plätze auf den Sandhöfer Wiesen werden nicht nur vom Sportclub Weiss-Blau mit seinen 8 Jugend- und 2 Aktivenmannschaften intensiv genutzt. Als lebendiger Verein verzeichnet Weiss-Blau für 2010 zwischen 25 und 30 Neuanmeldungen im Jugendbereich, die man nur dann aufnehmen kann, wenn es die Platzverhältnisse zulassen. Eventuell sollten die zahlreichen Betriebssportgruppen zu einer angemessenen finanziellen Beteiligung an den Unterhaltungskosten der Sportanlage aufgefordert werden. Wegen des miserablen Zustands der Plätze besteht erhöhte Verletzungs-gefahr. Vor allem bei Regen sind angesetzte Spiele wegen der großen Wasserpfützen nur schwer durchzuführen, was regelmäßig zu Protesten der gegnerischen Mannschaften führt, die Einspruch gegen die irregulären Bedingungen einlegen. Die Flutlichtanlagen sind zu schwach, um sinnvolles Abendtraining zu organisieren, sie befinden sich nicht auf dem neuesten Stand der Technik und bieten allenfalls diffuses Licht. Diese Standortnachteile schaden dem hervorragend aufgestellten Verein in vielfältiger Weise: Zum einen finanziell, wegen des hohen Arbeitsaufwands für den Platzwart, zum anderen sportlich, da die von Gegnern beklagten irregulären Bedingungen den eigenen Mannschaften genauso schaden. Zudem muss die Anzahl der eigenen Mannschaften durch die Verhältnisse limitiert bleiben, Neuanmeldungen für 2010 müssen abgewiesen werden, falls keine Aussicht auf bessere Verhältnisse besteht. Der vor kurzem angelegte Rasenplatz hat sich auch aufgrund vieler Unzulänglichkeiten nicht als die erhoffte Lösung herausgestellt zumal der Naturrasenplatz bei weitem nicht so intensiv genutzt werden kann, wie dies erforderlich ist. Wenn die Investition in ein Sportgelände Sinn macht, dann in die Aufwertung der Sandhöfer Wiesen. Mit ihrer zentralen Lage an der Uni-Klinik zwischen den Stadtteilen Niederrad und Sachsenhausen zieht sie mehr Sporttreibende an als der Großteil vergleichbarer Anlagen. Aus diesem Grund sieht der Ortsbeirat dringenden Handlungsbedarf.
Inhalt
Antrag vom 04.01.2010, OF 945/5
Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer Wiesen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung ausreichend Mittel für die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes auf den Sandhöfer Wiesen in den Etat einzustellen. Der Kunstrasenplatz ist mit einer angemessenen Flutlichtanlage auszustatten, um den zahlreichen Nutzern des Geländes - dies sind neben den Vereinen Weiss-Blau und dem SV Sandhof verschiedenen Ärzteteams aus dem Umfeld der naheliegenden Uni-Klinik, eine Reha-Gruppe der Werkstatt Frankfurt, Betriebssportgruppen wie beispielsweise von Nestlé - einen möglichst umfangreichen Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen.
Begründung: Die Plätze auf den Sandhöfer Wiesen werden nicht nur vom Sportclub Weiss-Blau mit seinen 8 Jugend- und 2 Aktivenmannschaften intensiv genutzt. Als lebendiger Verein verzeichnet Weiss-Blau für 2010 zwischen 25 und 30 Neuanmeldungen im Jugendbereich, die man nur dann aufnehmen kann, wenn es die Platzverhältnisse zulassen. Eventuell sollten die zahlreichen Betriebssportgruppen zu einer angemessenen finanziellen Beteiligung an den Unterhaltungskosten der Sportanlage aufgefordert werden. Wegen des miserablen Zustands der Plätze besteht erhöhte Verletzungs-gefahr. Vor allem bei Regen sind angesetzte Spiele wegen der großen Wasserpfützen nur schwer durchzuführen, was regelmäßig zu Protesten der gegnerischen Mannschaften führt, die Einspruch gegen die irregulären Bedingungen einlegen. Die Flutlichtanlagen sind zu schwach, um sinnvolles Abendtraining zu organisieren, sie befinden sich nicht auf dem neuesten Stand der Technik und bieten allenfalls diffuses Licht. Diese Standortnachteile schaden dem hervorragend aufgestellten Verein in vielfältiger Weise: Zum einen finanziell, wegen des hohen Arbeitsaufwands für den Platzwart, zum anderen sportlich, da die von Gegnern beklagten irregulären Bedingungen den eigenen Mannschaften genauso schaden. Zudem muss die Anzahl der eigenen Mannschaften durch die Verhältnisse limitiert bleiben, Neuanmeldungen für 2010 müssen abgewiesen werden, falls keine Aussicht auf bessere Verhältnisse besteht. Der vor kurzem angelegte Rasenplatz hat sich auch aufgrund vieler Unzulänglichkeiten nicht als die erhoffte Lösung herausgestellt zumal der Naturrasenplatz bei weitem nicht so intensiv genutzt werden kann, wie dies erforderlich ist. Wenn die Investition in ein Sportgelände Sinn macht, dann in die Aufwertung der Sandhöfer Wiesen. Mit ihrer zentralen Lage an der Uni-Klinik zwischen den Stadtteilen Niederrad und Sachsenhausen zieht sie mehr Sporttreibende an als der Großteil vergleichbarer Anlagen. Aus diesem Grund sieht der Ortsbeirat dringenden Handlungsbedarf.Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2009, OF 924/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2009OFOF 924/5Etatantrag Haushalt 2010 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FAG, FDP
- 4. Januar 2010Sie sind hierOFOF 945/5Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und SportProduktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, FAG, FDP
- 15. Januar 2010EAEA 39Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und SportProduktgruppe: 21.15 Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenEtatanregung
- 11. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 817Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
21 Kultur, Freizeit und Sport
Ausgaben 2025: 314 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme