Etatantrag Haushalt 2010 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit…
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Etatantrag Haushalt 2010 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer Wiesen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Plätze auf den Sandhöfer Wiesen werden vom Sportclub Weiss-Blau genutzt, der 8 Jugend- und 2 Aktivenmannschaften aufzubieten hat. Wegen des miserablen Zustands der Plätze besteht erhöhte Verletzungs-gefahr. Vor allem bei Regen sind angesetzte Spiele wegen der großen Wasserpfützen nur schwer durchzuführen, gegnerische Mannschaften protestieren wegen der irregulären Bedingungen. Die Flutlichtanlagen sind zu schwach, sie befinden sich nicht auf dem neuesten Stand und bieten allenfalls diffuses Licht. Diese Standortnachteile schaden einem hervorragend aufgestellten Verein auf mehrere Arten: Zum einen finanziell wegen des hohen Arbeitsaufwands für den Platzwart zum anderen sportlich, da die irregulären Bedingungen auch den eigenen Mannschaften schaden, zudem bleibt die Anzahl der eigenen Mannschaften durch die Verhältnisse limitiert. Nur mit einem Kunstrasenplatz ist dem Sportclub Weiss-Blau wirklich zu helfen.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2009, OF 924/5
Betreff:
Etatantrag Haushalt 2010 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer Wiesen
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Mittel für die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes auf den Sandhöfer Wiesen in den Etat einzustellen. Der Platz sollte mit einer entsprechenden Flutlichtanlage ausgestattet sein, um einen regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen.
Begründung:
Die Plätze auf den Sandhöfer Wiesen werden vom Sportclub Weiss-Blau genutzt, der 8 Jugend- und 2 Aktivenmannschaften aufzubieten hat.
Wegen des miserablen Zustands der Plätze besteht erhöhte Verletzungs-gefahr. Vor allem bei Regen sind angesetzte Spiele wegen der großen Wasserpfützen nur schwer durchzuführen, gegnerische Mannschaften protestieren wegen der irregulären Bedingungen.
Die Flutlichtanlagen sind zu schwach, sie befinden sich nicht auf dem neuesten Stand und bieten allenfalls diffuses Licht. Diese Standortnachteile schaden einem hervorragend aufgestellten Verein auf mehrere Arten: Zum einen finanziell wegen des hohen Arbeitsaufwands für den Platzwart zum anderen sportlich, da die irregulären Bedingungen auch den eigenen Mannschaften schaden, zudem bleibt die Anzahl der eigenen Mannschaften durch die Verhältnisse limitiert. Nur mit einem Kunstrasenplatz ist dem Sportclub Weiss-Blau wirklich zu helfen.
Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2010, OF 945/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2009Sie sind hierOFOF 924/5Etatantrag Haushalt 2010 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FAG, FDP
- 4. Januar 2010OFOF 945/5Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und SportProduktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, FAG, FDP
- 15. Januar 2010EAEA 39Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und SportProduktgruppe: 21.15 Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenEtatanregung
- 11. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 817Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
21 Kultur, Freizeit und Sport
Ausgaben 2025: 314 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme