Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer Wiesen
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Etatanregung vom 15.01.2010, EA 39 entstanden aus Vorlage: OF 945/5 vom 04.01.2010
Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer Wiesen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 237 vom 04.12.2009, Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7831, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2010/2011 werden ausreichend Mittel für die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes auf den Sandhöfer Wiesen eingestellt. Der Kunstrasenplatz ist mit einer angemessenen Flutlichtanlage auszustatten, um den zahlreichen Nutzern des Geländes - dies sind neben den Vereinen S.C. Weiss-Blau und dem SV Sandhof verschiedene Ärzteteams aus dem Umfeld der naheliegenden Uniklinik, eine Rehagruppe der Werkstatt Frankfurt und Betriebssportgruppen, u. a. beispielsweise von Nestlé - einen möglichst umfangreichen Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen.
Begründung: Die Plätze auf den Sandhöfer Wiesen werden nicht nur vom Sportclub S.C. Weiss-Blau mit seinen 8 Jugend- und 2 Seniorenmannschaften intensiv genutzt. Als lebendiger Verein verzeichnet der S.C. Weiss-Blau für das Jahr 2010 zwischen 25 und 30 Neuanmeldungen im Jugendbereich, die man nur dann aufnehmen kann, wenn es die Platzverhältnisse zulassen. Eventuell sollten die zahlreichen Betriebssportgruppen zu einer angemessenen finanziellen Beteiligung an den Unterhaltungskosten der Sportanlage aufgefordert werden. Wegen des miserablen Zustands der Plätze besteht erhöhte Verletzungsgefahr. Vor allem bei Regen sind angesetzte Spiele wegen der großen Wasserpfützen nur schwer durchzuführen, was regelmäßig zu Protesten in Form von Einspruch gegen die irregulären Bedingungen der gegnerischen Mannschaften führt. Die Flutlichtanlagen sind zu schwach, um sinnvolles Abendtraining zu organisieren. Sie befinden sich nicht auf dem neuesten Stand der Technik und bieten allenfalls diffuses Licht. Diese Standortnachteile schaden dem hervorragend aufgestellten Verein in vielfältiger Weise: Zum einen finanziell, wegen des hohen Arbeitsaufwands für den Platzwart, zum anderen sportlich, da die von den Gegnern beklagten irregulären Bedingungen ebenso den eigenen Mannschaften schaden. Zudem muss die Anzahl der eigenen Mannschaften durch diese Verhältnisse limitiert bleiben. Neuanmeldungen für das Jahr 2010 müssen abgewiesen werden, falls keine Aussicht auf bessere Verhältnisse besteht. Der vor kurzem angelegte Rasenplatz hat sich aufgrund vieler Unzulänglichkeiten nicht als die erhoffte Lösung herausgestellt, zumal der Naturrasenplatz bei weitem nicht so intensiv genutzt werden kann, wie dies erforderlich ist. Wenn die Investition in ein Sportgelände Sinn macht, dann in die Aufwertung der Sandhöfer Wiesen. Mit ihrer zentralen Lage an der Uniklinik und zwischen den Stadtteilen Niederrad und Sachsenhausen zieht sie mehr Sporttreibende an als der Großteil vergleichbarer Anlagen. Aus diesem Grund sieht der Ortsbeirat 5 dringenden Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2009OFOF 924/5Etatantrag Haushalt 2010 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FAG, FDP
- 4. Januar 2010OFOF 945/5Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und SportProduktgruppe: 21.6 Bäder und Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, FAG, FDP
- 15. Januar 2010Sie sind hierEAEA 39Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und SportProduktgruppe: 21.15 Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenEtatanregung
- 11. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 817Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Einrichtung eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage auf den Sandhöfer WiesenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung
21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe
Ausgaben 2025: 22 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme mit Aufnahme in das Prioritätenprogramm) und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Aktenzeichen: 92 2