Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Grünstreifen in der Straße Am Höllsteg zu verhindern. Dies ist notwendig, da der Grünstreifen zunehmend zugeparkt wird und bisherige Maßnahmen keine Wirkung zeigten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 13 möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Grünstreifen in der Straße "Am Höllsteg" zu verhindern.
Begründung
Die Straße "Am Höllsteg" liegt am Rande des derzeit bebauten Gebiets in Nieder-Erlenbach. Gegenüber der Häuser liegt eine große Ackerfläche, die durch einen breiten Grünstreifen begrenzt ist. Leider wird dieser Grünstreifen zunehmend zugeparkt. Direkte Ansprache unter den Nachbarinnen und Nachbarn sowie niederschwellige Maßnahmen der Anwohnerinnen und Anwohner zeigten leider keine Wirkung. Weder die Aussaat von Blüh- und Insektenwiesen mit entsprechend angebrachten Hinweisen hielten Fahrzeughalterinnen und Halter davon ab, hier zu parken, noch die indirekte Ansprache durch Anschreiben in den Briefkästen oder das direkte Gespräch nach dem Parkvorgang. Es ist daher gegeben, hier entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit das Parken auf dem Grünstreifen verhindert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 94/13Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am HöllstegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022OMOM 2985Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am HöllstegDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 378Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am HöllstegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme