Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicher zu stellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße in Frankfurt Griesheim (östlich der Alten-Falterstraße) betrachtet werden und es wird darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation an dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf den Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hinein reichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . . .
Inhalt
Antrag vom 07.01.2019, OF 898/6
Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicher zu stellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße in Frankfurt Griesheim (östlich der Alten-Falterstraße) betrachtet werden und es wird darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation an dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten.
Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf den Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hinein reichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . . .Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2019Sie sind hierOFOF 898/6Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der HartmannsweilerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2019OMOM 4112Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der HartmannsweilerstraßeDirektanregung
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 644Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der HartmannsweilerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme