Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt die umgehende Abholung aller erledigten Baustellen-Umleitungsschilder im Ortsbezirk 10, um den öffentlichen Raum von störenden und irritierenden Beschilderungen zu befreien. Dies soll zur Verbesserung der Verkehrssituation und der Ordnung im öffentlichen Raum beitragen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten,
sämtliche erledigte Baustellen-Umleitungs-Schilder im Ortsbezirk 10 aktuell und auch künftig umgehend abholen zu lassen.
Begründung
Derzeit stehen für die Verkehrsteilnehmer offensichtlich erledigte Baustellen-Umleitungs-Schilder störend und irritierend auf öffentlichen Parkplätzen bzw. im öffentlichen Raum, unter anderem im Marbachweg und in der Ronneburgstraße. Der öffentliche Raum ist von allen Beteiligten frei von etwaigen Altlasten zu halten. Veraltete und irritierende Straßenbeschilderung oder im öffentlichen Raum störende Hindernisse sind ausdrücklich zu vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2024Sie sind hierOFOF 888/10Erledigte Baustellen-UmleitungsschilderOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024OMOM 5911Erledigte Baustellen-UmleitungsschilderDirektanregung
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 57Erledigte Baustellen-UmleitungsschilderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme