Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen)
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die erneute Aufforderung an den Magistrat, das Kopfsteinpflaster im Altstadtbereich des Apfelweinviertels auszufugen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten und Stolperfallen zu beseitigen.
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Der Magistrat wird erneut aufgefordert, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere der großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft ausfugen zu lassen.
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835 und vom 26.09.2022, ST 2251, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Stellen in der große Rittergasse sowie die Paradiesgasse und der Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2015STST 209Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Stellungnahme
- 19. Februar 2018STST 377Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) IIIStellungnahme
- 16. September 2019STST 1835Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IVStellungnahme
- 26. September 2022STST 2251Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-SachsenhausenStellungnahme
- 1. September 2023Sie sind hierOFOF 882/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) VOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 15. September 2023OMOM 4434Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VDirektanregung
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 465 WochenSTST 7Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) VStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme