Kein Supermarkt auf dem Gelände der Maria Rosenkranz Gemeinde in Seckbach
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Neues zu Wilhelmshöher Straße per E-MailBegründung
Maria Rosenkranz Gemeinde in Seckbach Vorgang: M 92/11 In einer Pressemitteilung vom 24.01.2012 verspricht die Frankfurter Oberbürgermeisterin der Seckbacher Bürgerinitiative "Kein weiterer Supermarkt" die Prüfung des Projekts Supermarkt. In der Pressemitteilung führt sie u. a. aus: "...Die Stadtplaner wollen aus dem Supermarkt kein Dogma machen. Wenn Seckbacher Bürger mehrheitlich keinen Supermarkt wollten, werde man dieses Vorhaben auch nicht weiter verfolgen..." Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Planung und Bau des Lebensmittelsupermarkts werden ersatzlos gestrichen. Der Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 ist entsprechend zu überarbeiten und der Beschluss § 321 der Stadtverordnetenversammlung aus der 3. Sitzung am 16.06.2011 zu revidieren. Begründung: Dass die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich den Bau, des im Antragstext genannten Supermarkts ablehnen, wird deutlich aus: - der einstimmigen Ablehnung dieser Planung im zuständigen Ortsbeirat 11; - der Liste der Erstunterzeichner/innen, mit der die Unterschriftensammlung gegen diese Planung in Seckbach begonnen wurde (alle Seckbacher Ortsbeiratsmitglieder, die Vorsitzenden der in Seckbach mit Untergliederungen vertretenen Parteien, die Vorsitzenden vieler Seckbacher Vereine sowie Ärzte und Geschäftsleute); - der Auslage der Unterschriftslisten in 20 Seckbacher Arztpraxen, Gaststätten und Geschäften und - an den 1.617 Bürger/innen aus Seckbach, die mit Name, Anschrift und Unterschrift die Forderuung unterstützen "Kein weiterer Supermarkt auf dem Gelände der Maria Rosenkranz Gemeinde (Wilhelmshöher Straße 67)!".
Inhalt
Antrag vom 24.01.2012, OF 82/11
Betreff: Kein Supermarkt auf dem Gelände der Maria Rosenkranz Gemeinde in Seckbach Vorgang: M 92/11 In einer Pressemitteilung vom 24.01.2012 verspricht die Frankfurter Oberbürgermeisterin der Seckbacher Bürgerinitiative "Kein weiterer Supermarkt" die Prüfung des Projekts Supermarkt. In der Pressemitteilung führt sie u. a. aus: "...Die Stadtplaner wollen aus dem Supermarkt kein Dogma machen. Wenn Seckbacher Bürger mehrheitlich keinen Supermarkt wollten, werde man dieses Vorhaben auch nicht weiter verfolgen..." Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Planung und Bau des Lebensmittelsupermarkts werden ersatzlos gestrichen. Der Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92 ist entsprechend zu überarbeiten und der Beschluss § 321 der Stadtverordnetenversammlung aus der 3. Sitzung am 16.06.2011 zu revidieren.
Begründung: Dass die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich den Bau, des im Antragstext genannten Supermarkts ablehnen, wird deutlich aus: - der einstimmigen Ablehnung dieser Planung im zuständigen Ortsbeirat 11; - der Liste der Erstunterzeichner/innen, mit der die Unterschriftensammlung gegen diese Planung in Seckbach begonnen wurde (alle Seckbacher Ortsbeiratsmitglieder, die Vorsitzenden der in Seckbach mit Untergliederungen vertretenen Parteien, die Vorsitzenden vieler Seckbacher Vereine sowie Ärzte und Geschäftsleute); - der Auslage der Unterschriftslisten in 20 Seckbacher Arztpraxen, Gaststätten und Geschäften und - an den 1.617 Bürger/innen aus Seckbach, die mit Name, Anschrift und Unterschrift die Forderuung unterstützen "Kein weiterer Supermarkt auf dem Gelände der Maria Rosenkranz Gemeinde (Wilhelmshöher Straße 67)!".Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2011MM 92Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des AtzelbergplatzesMagistratsvortrag
- 24. Januar 2012Sie sind hierOFOF 82/11Kein Supermarkt auf dem Gelände der Maria Rosenkranz Gemeinde in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 13. Februar 2012OAOA 138Kein Supermarkt auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in SeckbachAnregung
- 16. Oktober 2015OFOF 360/11Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. November 2015OAOA 693Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der MariaRosenkranzGemeinde in SeckbachAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme