Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der MariaRosenkranzGemeinde in Seckbach
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Anregung vom 16.11.2015, OA 693 entstanden aus Vorlage: OF 360/11 vom 16.10.2015
Betreff: Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach Vorgang: M 92/11; OA 138/12 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung zum Wohnungsbau auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach zu erstellen. Bei den Planungen ist ein Anteil von mindestens dreißig Prozent geförderten Wohnungsbaus vorzusehen.
Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012, § 1480, wurde der mit dem Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92, geplante Lebensmittelsupermarkt ersatzlos gestrichen. Daraufhin stellte die ABG Frankfurt Holding die Gespräche mit der Kirchengemeinde über den Ankauf des Geländes ein. In Anbetracht der zahlreich fehlenden Wohnungen in Frankfurt am Main, der optimalen Lage des Geländes sowie der Verkaufsabsichten der katholischen Kirchengemeinde sollten die Planungen zum Wohnungsbau wieder aufgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2011MM 92Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des AtzelbergplatzesMagistratsvortrag
- 24. Januar 2012OFOF 82/11Kein Supermarkt auf dem Gelände der Maria Rosenkranz Gemeinde in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 13. Februar 2012OAOA 138Kein Supermarkt auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in SeckbachAnregung
- 16. Oktober 2015OFOF 360/11Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. November 2015Sie sind hierOAOA 693Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der MariaRosenkranzGemeinde in SeckbachAnregung
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 260 WochenSTST 703Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung)