Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 703
Betreff: Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach Das Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 181 mit Rechtskraft vom 01.03.1974. Auf Grundlage der Festsetzung eines "Allgemeinen Wohngebietes" für die Liegenschaft ist eine wohnbauliche Nutzung des Grundstücks rechtlich möglich. Zur Verwertung der Liegenschaft durch Wohnbebauung ist jedoch die Bereitschaft der Kirchengemeinde zur Bebauung oder alternativ die Veräußerung des Grundstücks an einen Kaufinteressenten grundlegende Voraussetzung. Ein Bebauungskonzept wäre durch einen Bauherrn, sei es die Kirchengemeinde oder ein möglicher Folgeeigentümer, zu erarbeiten und daraufhin mit den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung abzustimmen. In diesem Zuge kann auch die Forderung nach anteiliger Errichtung geförderten Wohnungsbaus in die Gespräche und Verhandlungen mit dem Bauherrn eingebracht werden. Sofern für ein vorgelegtes Bau- und Nutzungskonzept die Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts und unter Beachtung der vorhandenen Umgebungsbebauung hergestellt werden kann, wird von Seiten des Magistrats keine Veranlassung zur Anpassung der Planung in diesem Bereich gesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2011MM 92Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des AtzelbergplatzesMagistratsvortrag
- 13. Februar 2012OAOA 138Kein Supermarkt auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in SeckbachAnregung
- 16. Oktober 2015OFOF 360/11Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. November 2015OAOA 693Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der MariaRosenkranzGemeinde in SeckbachAnregung
- 29. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 260 WochenSTST 703Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab