Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in Seckbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in Seckbach Vorgang: M 92/11; OA 138/12 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung zum Wohnungsbau auf dem Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in Seckbach zu erstellen. Bei den Planungen ist ein Anteil von mindestens dreißig Prozent geförderter Wohnungsbau vorzusehen Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012, § 1480, wurde der mit der M 92/11 geplante Lebensmittelsupermarkt ersatzlos gestrichen. Daraufhin stellte die städtische ABG Holding die Gespräche mit der Kirchengemeinde über den Ankauf des Geländes ein. In Anbetracht der zahlreich fehlenden Wohnungen in Frankfurt, der optimalen Lage des Geländes sowie der Verkaufsabsichten der katholischen Kirchengemeinde, sollten die Planungen zum Wohnungsbau wieder aufgenommen werden.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2015, OF 360/11
Betreff: Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in Seckbach Vorgang: M 92/11; OA 138/12 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung zum Wohnungsbau auf dem Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in Seckbach zu erstellen. Bei den Planungen ist ein Anteil von mindestens dreißig Prozent geförderter Wohnungsbau vorzusehen
Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012, § 1480, wurde der mit der M 92/11 geplante Lebensmittelsupermarkt ersatzlos gestrichen. Daraufhin stellte die städtische ABG Holding die Gespräche mit der Kirchengemeinde über den Ankauf des Geländes ein. In Anbetracht der zahlreich fehlenden Wohnungen in Frankfurt, der optimalen Lage des Geländes sowie der Verkaufsabsichten der katholischen Kirchengemeinde, sollten die Planungen zum Wohnungsbau wieder aufgenommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2011MM 92Städtebauliche Neuordnung zwischen Atzelbergplatz und Wilhelmshöher Straße mit Umgestaltung des AtzelbergplatzesMagistratsvortrag
- 24. Januar 2012OFOF 82/11Kein Supermarkt auf dem Gelände der Maria Rosenkranz Gemeinde in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 13. Februar 2012OAOA 138Kein Supermarkt auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in SeckbachAnregung
- 16. Oktober 2015Sie sind hierOFOF 360/11Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranzgemeinde in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. November 2015OAOA 693Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der MariaRosenkranzGemeinde in SeckbachAnregung
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 260 WochenSTST 703Planung und Bau von Wohnungen auf dem anzukaufenden Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, BFF und FDP (= Ablehnung)