Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark
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Huthpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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nördlichen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen dem Bebauungsplan wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Es findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt
- Sämtliche Baukörper werden so ausgerichtet, dass eine maximale Durchlüftung von Norden nach Süden in Richtung Günthersburgpark gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass die vorgestellten Gebäudekubaturen in Hinblick auf eine größere Nord-Süd-Durchlüftung verändert werden.
- Sämtliche Baukörper werden auf eine maximale Höhe von 11m begrenzt. Begründung: Das Baugebiet liegt im nordwestlichsten Teil des Nordends und ist Teil der Kaltluft-schneise, die vom Lohrberg über den Huthpark und den Bornheimer Friedhof bis in den Günthersburgpark reicht. Durch diese Lage nimmt hier jede Bebauung Einfluss auf die Kaltluftzufuhr des Nordends. Die bisherigen Pläne nehmen auf diesen Umstand nur unzureichend Rücksicht und sind deshalb entsprechend anzupassen.
Inhalt
Antrag vom 07.09.2016, OF 78/3
Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark
Der Ortsbeirat möge beschließen dem Bebauungsplan wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Es findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt
- Sämtliche Baukörper werden so ausgerichtet, dass eine maximale Durchlüftung von Norden nach Süden in Richtung Günthersburgpark gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass die vorgestellten Gebäudekubaturen in Hinblick auf eine größere Nord-Süd-Durchlüftung verändert werden.
- Sämtliche Baukörper werden auf eine maximale Höhe von 11m begrenzt. Begründung: Das Baugebiet liegt im nordwestlichsten Teil des Nordends und ist Teil der Kaltluft-schneise, die vom Lohrberg über den Huthpark und den Bornheimer Friedhof bis in den Günthersburgpark reicht. Durch diese Lage nimmt hier jede Bebauung Einfluss auf die Kaltluftzufuhr des Nordends. Die bisherigen Pläne nehmen auf diesen Umstand nur unzureichend Rücksicht und sind deshalb entsprechend anzupassen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 80 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2016Sie sind hierOFOF 78/3Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2017OAOA 125Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 80Anregung
- 6. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1037Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen GünthersburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, 3 SPD und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF Ziffer 3.: GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, 1 FDP und BFF zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF