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Gemeinschaftliches Wohnen auf dem Gelände der Gärtnerei Friedrich

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1277 entstanden aus Vorlage: OF 169/3 vom 15.02.2017

Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen auf dem Gelände der Gärtnerei Friedrich Vorgang: M 80/16 Der Magistrat wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich zur Bebauung durch gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohninitiativen zur Verfügung zu stellen.

Begründung: Für genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnmodelle sind kaum noch Grundstücke vorhanden. Daher sollte alles unternommen werden, diese Bau- beziehungsweise Wohnformen mit allen erdenklichen Mitteln zu unterstützen, um vergleichsweise preiswerten, genossenschaftlich organisierten und generationsübergreifenden Wohnraum zu schaffen. Andere Städte wie zum Beispiel Hamburg und München sollten dabei beispielgebend für Frankfurt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Februar 2017OFOF 169/3Gemeinschaftliches Wohnen auf dem Gelände der Gärtnerei FriedrichOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Februar 2017Sie sind hier
    OMOM 1277Gemeinschaftliches Wohnen auf dem Gelände der Gärtnerei Friedrich
    Direktanregung
  3. 12. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 867Gemeinschaftliches Wohnen auf dem Gelände der Gärtnerei FriedrichStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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