Verkehrsregelung Schwanheimer Straße Höhe Haardtwaldplatz
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Haardtwaldplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Kippensammler im Ortsbezirk 524.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Haardtwaldplatz per E-MailBegründung
Höhe Haardtwaldplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben. 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo 30 Zone zu integrieren. Für den von der Mainuferstraße kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Schild 274.1 (Tempo 30 Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Schild 274.2 (Ende der 30 Zone) aufgestellt. Begründung: Zu
- Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/ Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6,00 m ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Zu
- Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen:
- a)Tempo 30 Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes,
- b)Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie
- c)eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung ist eine 30er Zone rund um den Platz sinnvoll.
Inhalt
Antrag vom 03.02.2014, OF 778/5
Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße Höhe Haardtwaldplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben. 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo 30 Zone zu integrieren. Für den von der Mainuferstraße kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Schild 274.1 (Tempo 30 Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Schild 274.2 (Ende der 30 Zone) aufgestellt.
Begründung:
Zu
- Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/ Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6,00 m ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Zu
- Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen:
- a)Tempo 30 Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes,
- b)Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie
- c)eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung ist eine 30er Zone rund um den Platz sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2014Sie sind hierOFOF 778/5Verkehrsregelung Schwanheimer Straße Höhe HaardtwaldplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. März 2014OMOM 3037Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des HaardtwaldplatzesDirektanregung
- 11. August 2014STST 1018Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des HaardtwaldplatzesStellungnahme
- 21. April 2017OMOM 1459Verkehrsregelung um den HaardtwaldplatzDirektanregung
- 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 188 WochenSTST 1770Verkehrsregelung um den HaardtwaldplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme