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Verkehrsregelung Schwanheimer Straße Höhe Haardtwaldplatz

Vorlagentyp: OFGRÜNE
188 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Begründung

Höhe Haardtwaldplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben. 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo 30 Zone zu integrieren. Für den von der Mainuferstraße kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Schild 274.1 (Tempo 30 Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Schild 274.2 (Ende der 30 Zone) aufgestellt. Begründung: Zu

  1. Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/ Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6,00 m ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Zu
  2. Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen:
    • a)Tempo 30 Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes,
    • b)Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie
    • c)eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung ist eine 30er Zone rund um den Platz sinnvoll.

Inhalt

Antrag vom 03.02.2014, OF 778/5

Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße Höhe Haardtwaldplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben. 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo 30 Zone zu integrieren. Für den von der Mainuferstraße kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Schild 274.1 (Tempo 30 Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Schild 274.2 (Ende der 30 Zone) aufgestellt.

Begründung:

Zu

  1. Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/ Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6,00 m ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Zu
  2. Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen:
    • a)Tempo 30 Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes,
    • b)Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie
    • c)eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung ist eine 30er Zone rund um den Platz sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2014Sie sind hier
    OFOF 778/5Verkehrsregelung Schwanheimer Straße Höhe Haardtwaldplatz
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. März 2014OMOM 3037Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des HaardtwaldplatzesDirektanregung
  3. 11. August 2014STST 1018Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des HaardtwaldplatzesStellungnahme
  4. 21. April 2017OMOM 1459Verkehrsregelung um den HaardtwaldplatzDirektanregung
  5. 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 188 WochenSTST 1770Verkehrsregelung um den HaardtwaldplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 28 · 21.02.2014
TO I, TOP 20
Beraten
Die Vorlage OF 778/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 29 · 28.03.2014
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3037 2014 Die Vorlage OF 778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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