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Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.ob die Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße nicht für den motorisierte Autoverkehr unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße werden könnte, so dass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist; 2. ob die Homburger Straße als Anliegerstraße eingestuft werden könnte.

Begründung

Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schlossstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schlossstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an die Antragstellerin herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Router empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

24
24. Sitzung OBR 2
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

25
25. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP LINKE BFF

Verknüpfte Vorlagen