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Sicherung der Gastronomie in Alt-Sachsenhausen

Vorlagentyp: OFFDP
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Vorlage zu einem Planaufstellungsbeschluss eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch in Alt-Sachsenhausen zu erarbeiten und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung zuzuführen. Als Baugebiet sollte gemäß § 6a Baunutzungsverordnung ein urbanes Gebiet festgesetzt werden. Der Geltungsbereich soll sich an der Gestaltungssatzung G3 vom 05.07.1979 orientieren. Begründung: Alt-Sachsenhausen ist unter anderem durch ein Nebeneinander von Wohnen, Gastronomie und Vergnügungsstätten geprägt. Diese Nutzungen befinden sich jedoch in einem Spannungsverhältnis zueinander. So musste im Jahr 2016 ein im Abtsgässchen belegenes, allseits beliebtes Nachtlokal aufgrund Anwohnerbeschwerden wegen des Trittschalls der Gäste sowie wegen entgegenstehendem Bauplanungsrecht schließen. Der Betrieb einer "Vergnügungsstätte" sei in Sachsenhausen, aufgrund seines Status als Mischgebiet, laut Bauaufsicht baurechtlich nicht möglich (Quelle: Journal Frankfurt vom 9. März 2016). Mit dem Zuzug weiterer Menschen nach Alt-Sachsenhausen, welcher durch das Förderprogramm Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ausdrücklich gewünscht ist, wird dieser Konflikt weiter zunehmen. Aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel sind ähnliche Streitigkeiten bekannt. Um diese städtebauliche Spannung einer Lösung zuzuführen empfiehlt der Ortsbeirat die Festsetzung urbanes Gebiet. Hier sind Vergnügungsstätten genehmigungsfähig und es gelten gemäß der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) tagsüber 63 dB (A) und nachts 45 dB (A). Um die personellen Kapazitäten des Stadtplanungsamts zur Erarbeitung der Vorlage zu schonen, kann auf weitere sonst übliche Festsetzungen verzichtet werden. Bezüglich der abwägungsrelevanten Bestandsaufnahme kann auf die Daten der sich in der Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung E55 (Aufstellungsbeschluss vom 26.02.2015) zurückgegriffen werden.

Inhalt

Antrag vom 30.01.2018, OF 759/5

Betreff: Sicherung der Gastronomie in Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Vorlage zu einem Planaufstellungsbeschluss eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch in Alt-Sachsenhausen zu erarbeiten und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung zuzuführen. Als Baugebiet sollte gemäß § 6a Baunutzungsverordnung ein urbanes Gebiet festgesetzt werden. Der Geltungsbereich soll sich an der Gestaltungssatzung G3 vom 05.07.1979 orientieren.

Begründung: Alt-Sachsenhausen ist unter anderem durch ein Nebeneinander von Wohnen, Gastronomie und Vergnügungsstätten geprägt. Diese Nutzungen befinden sich jedoch in einem Spannungsverhältnis zueinander. So musste im Jahr 2016 ein im Abtsgässchen belegenes, allseits beliebtes Nachtlokal aufgrund Anwohnerbeschwerden wegen des Trittschalls der Gäste sowie wegen entgegenstehendem Bauplanungsrecht schließen. Der Betrieb einer "Vergnügungsstätte" sei in Sachsenhausen, aufgrund seines Status als Mischgebiet, laut Bauaufsicht baurechtlich nicht möglich (Quelle: Journal Frankfurt vom 9. März 2016). Mit dem Zuzug weiterer Menschen nach Alt-Sachsenhausen, welcher durch das Förderprogramm Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ausdrücklich gewünscht ist, wird dieser Konflikt weiter zunehmen. Aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel sind ähnliche Streitigkeiten bekannt. Um diese städtebauliche Spannung einer Lösung zuzuführen empfiehlt der Ortsbeirat die Festsetzung urbanes Gebiet. Hier sind Vergnügungsstätten genehmigungsfähig und es gelten gemäß der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) tagsüber 63 dB (A) und nachts 45 dB (A). Um die personellen Kapazitäten des Stadtplanungsamts zur Erarbeitung der Vorlage zu schonen, kann auf weitere sonst übliche Festsetzungen verzichtet werden. Bezüglich der abwägungsrelevanten Bestandsaufnahme kann auf die Daten der sich in der Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung E55 (Aufstellungsbeschluss vom 26.02.2015) zurückgegriffen werden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2018Sie sind hier
    OFOF 759/5Sicherung der Gastronomie in Alt-Sachsenhausen
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 16. Februar 2018OMOM 2738Sicherung der Gastronomie in Alt-SachsenhausenDirektanregung
  3. 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1057Sicherung der Gastronomie in Alt-SachsenhausenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 19 · 16.02.2018
TO I, TOP 35
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2738 2018 Die Vorlage OF 759/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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