Sicherung der Gastronomie in Alt-Sachsenhausen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1057
Betreff: Sicherung der Gastronomie in Alt-Sachsenhausen Für das Gebiet Alt-Sachsenhausens besteht die Erhaltungssatzung Nr. 41 rv. seit 18.03.2003. Im Geltungsbereich dieser Satzung soll die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt erhalten werden. Außerdem besteht eine Gestaltungssatzung G3 rv. seit 05.12.1979, die jedoch lediglich Gestaltungsmerkmale festsetzt. Des Weiteren wurde am 26.01.1995 ein Rahmenplan Alt-Sachsenhausen durch die Stadtverordneten beschlossen, um den Missständen im Quartier entgegenzuwirken und das Image des Viertels zu wandeln (§ 3657). Die Festsetzung eines Urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO, wie vom Ortsbeirat angeregt, würde am Rechtsrahmen zur Beurteilung des angesprochenen Musikclubs nichts ändern. Dieser ist nach Auffassung der Bauaufsicht und der Stadtplanung in seiner Ausprägung eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte, die in Gebieten nach §§ 6 und 6a (3) Nr.1 BauNVO unzulässig sind. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass der angesprochene Club entgegen der Baugenehmigung für eine Gastronomie in den Räumlichkeiten betrieben wurde. Im Übrigen ist die Ausweisung eines "Urbanen Gebietes" nicht dazu geeignet, vorhandene Konflikte zu lösen und liefe den langjährigen Bemühungen, Alt-Sachsenhausen entsprechend beschlossener Förderrichtlinien auch als Wohnstandort zu stärken, entgegen. Der Magistrat sieht daher keine Veranlassung, das vom Ortsbeirat 5 angeregte Planverfahren durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2018OFOF 759/5Sicherung der Gastronomie in Alt-SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2018OMOM 2738Sicherung der Gastronomie in Alt-SachsenhausenDirektanregung
- 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1057Sicherung der Gastronomie in Alt-SachsenhausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab