Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sicherung der Gastronomie in Alt-Sachsenhausen

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2738 entstanden aus Vorlage: OF 759/5 vom 30.01.2018

Betreff: Sicherung der Gastronomie in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, eine Vorlage zu einem Planaufstellungsbeschluss eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch in Alt-Sachsenhausen zu erarbeiten und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung zuzuführen. Als Baugebiet sollte gemäß § 6a Baunutzungsverordnung ein urbanes Gebiet festgesetzt werden. Der Geltungsbereich soll sich an der Gestaltungssatzung G3 vom 05.07.1979 orientieren.

Begründung: Alt-Sachsenhausen ist unter anderem durch ein Nebeneinander von Wohnen, Gastronomie und Vergnügungsstätten geprägt. Diese Nutzungen befinden sich jedoch in einem Spannungsverhältnis zueinander. So musste im Jahr 2016 ein im Abtsgässchen gelegenes, allseits beliebtes Nachtlokal aufgrund von Anwohnerbeschwerden wegen des Trittschalls der Gäste sowie wegen entgegenstehendem Bauplanungsrecht schließen. Der Betrieb einer "Vergnügungsstätte" sei in Sachsenhausen, aufgrund seines Status als Mischgebiet, laut Bauaufsicht baurechtlich nicht möglich (Quelle: Journal Frankfurt vom 9. März 2016). Mit dem Zuzug weiterer Menschen nach Alt-Sachsenhausen, welcher durch das Förderprogramm Alt-Sachsenhausen der Stadt Frankfurt am Main ausdrücklich gewünscht ist, wird dieser Konflikt weiter zunehmen. Aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel sind ähnliche Streitigkeiten bekannt. Um diese städtebauliche Spannung einer Lösung zuzuführen, empfiehlt der Ortsbeirat die Festsetzung als urbanes Gebiet. Hier sind Vergnügungsstätten genehmigungsfähig und es gelten gemäß der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) tagsüber 63 dB (A) und nachts 45 dB (A). Um die personellen Kapazitäten des Stadtplanungsamts zur Erarbeitung der Vorlage zu schonen, kann auf weitere sonst übliche Festsetzungen verzichtet werden. Bezüglich der abwägungsrelevanten Bestandsaufnahme kann auf die Daten der sich in der Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung E55 (Aufstellungsbeschluss vom 26.02.2015) zurückgegriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2018OFOF 759/5Sicherung der Gastronomie in Alt-SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 16. Februar 2018Sie sind hier
    OMOM 2738Sicherung der Gastronomie in Alt-Sachsenhausen
    Direktanregung
  3. 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1057Sicherung der Gastronomie in Alt-SachsenhausenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen