Fehlender Winterdienst - Treppe am Ende der Braumannstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer für den Winterdienst auf der Treppe am Ende der Braumannstraße (Sackgasse, Gemarkung 0490, Flur 10, Flurstück 10/132 sowie Gemarkung 0509, Flur 8, Flurstück 746/437) zuständig ist und wer ggf. für Personenschäden nach einem Unfall haftet. Ferner wird der Magistrat gebeten schnellstmöglich zu veranlassen, dass notwendiger Winterdienst auch auf der beschriebenen Treppe durchgeführt wird
Begründung
der Braumannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer für den Winterdienst auf der Treppe am Ende der Braumannstraße (Sackgasse, Gemarkung 0490, Flur 10, Flurstück 10/132 sowie Gemarkung 0509, Flur 8, Flurstück 746/437) zuständig ist und wer ggf. für Personenschäden nach einem Unfall haftet. Ferner wird der Magistrat gebeten schnellstmöglich zu veranlassen, dass notwendiger Winterdienst auch auf der beschriebenen Treppe durchgeführt wird Begründung: Am 18.01.2024 gab es starken Schneefall. Auf den Bürgersteigen und Fußwegen zwischen Kreuz- und Hoherodskopfstraße war vom Winterdienst ein knapp 1 m breiter Weg gekehrt worden. Die Treppe am Ende der Braumannstraße, die zu den Fußwegen in Richtung Hoherodskopf-straße führt, war bis zum Abend überhaupt nicht gekehrt worden. Vielmehr waren alle Stufen mit Schnee bedeckt, festgetreten oder angetaut oder matschig oder wieder gefroren. Der Zustand hatte sich in den folgenden Tagen kaum verbessert. Somit besteht auf diesem viel benutzten Abschnitt eine erhöhte Unfallgefahr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2024Sie sind hierOFOF 750/10Fehlender Winterdienst - Treppe am Ende der BraumannstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Januar 2024OMOM 5006Fehlender Winterdienst - Treppe am Ende der BraumannstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1102Fehlender Winterdienst - Treppe am Ende der BraumannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme