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Überprüfen der Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: OFSPD
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Außenbewirtschaftung der Gaststätten im öffentlichen Raum des Bahnhofsviertels ist strenger zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschränken. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ordnungsamt zu veranlassen, die gastronomischen Betriebe, die ihre Tische und Stühle im öffentlichen Raum, d.h. auf den Bürgersteigen aufbauen, zu überprüfen, da diese in Einzelfällen den Fußgängern keine ausreichende Fläche für einen Durchgang lassen. Gravierende Beispiele auf den schmalen Bürgersteigen der Seitenstraßen: - Münchener Straße 28/Ecke Elbestraße, - Elbestraße 15/Ecke Münchener Straße, - Münchener Straße 15/Weserstraße. Begründung: Die Belebung des öffentlichen Raumes, nicht nur in den Sommermonaten, sondern während aller Jahreszeiten, ist erklärtes Ziel der Stadtplanung und auch der Ortsbeiräte; dazu dient u.a. auch eine Gastronomie auf Flächen, die dafür geeignet sind. Hierbei kommt es oft zu Interessenkonflikten zwischen den Anbietern gastronomischen Leistungen im Außenraum und Passanten, die ausreichenden Raum zu Fortkommen auf den Bürgersteigen benötigen. Dies gilt insbes. für Passant*innen mit Kinderwagen und gehbehinderte Menschen, die z. B. auf Rollatoren angewiesen sind. Im Bereich zwischen Münchener Straße und Kaiserstraße macht sich vor allem in den Abendstunden ein "Wildwuchs" mit Tischen und Stühlen auf den Bürgersteigen breit, so dass für Fußgänger kein ausreichender Abstand für eine Passage gegeben ist und unweigerlich ein Ausweichen - um die geparkten Autos herum - auf die Straße nötigt, was mit Gefährdungsrisiken verbunden ist.

Inhalt

Antrag vom 02.09.2018, OF 729/1

Betreff: Überprüfen der Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Außenbewirtschaftung der Gaststätten im öffentlichen Raum des Bahnhofsviertels ist strenger zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschränken. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ordnungsamt zu veranlassen, die gastronomischen Betriebe, die ihre Tische und Stühle im öffentlichen Raum, d.h. auf den Bürgersteigen aufbauen, zu überprüfen, da diese in Einzelfällen den Fußgängern keine ausreichende Fläche für einen Durchgang lassen. Gravierende Beispiele auf den schmalen Bürgersteigen der Seitenstraßen: - Münchener Straße 28/Ecke Elbestraße, - Elbestraße 15/Ecke Münchener Straße, - Münchener Straße 15/Weserstraße.

Begründung: Die Belebung des öffentlichen Raumes, nicht nur in den Sommermonaten, sondern während aller Jahreszeiten, ist erklärtes Ziel der Stadtplanung und auch der Ortsbeiräte; dazu dient u.a. auch eine Gastronomie auf Flächen, die dafür geeignet sind. Hierbei kommt es oft zu Interessenkonflikten zwischen den Anbietern gastronomischen Leistungen im Außenraum und Passanten, die ausreichenden Raum zu Fortkommen auf den Bürgersteigen benötigen. Dies gilt insbes. für Passant*innen mit Kinderwagen und gehbehinderte Menschen, die z. B. auf Rollatoren angewiesen sind. Im Bereich zwischen Münchener Straße und Kaiserstraße macht sich vor allem in den Abendstunden ein "Wildwuchs" mit Tischen und Stühlen auf den Bürgersteigen breit, so dass für Fußgänger kein ausreichender Abstand für eine Passage gegeben ist und unweigerlich ein Ausweichen - um die geparkten Autos herum - auf die Straße nötigt, was mit Gefährdungsrisiken verbunden ist.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2018Sie sind hier
    OFOF 729/1Überprüfen der Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. September 2018OMOM 3704Überprüfen der Außenbewirtschaftung im BahnhofsviertelDirektanregung
  3. 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 118Überprüfen der Außenbewirtschaftung im BahnhofsviertelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 25 · 18.09.2018
TO I, TOP 47
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3704 2018 Die Vorlage OF 729/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors beginnend mit "Gravierende Beispiele . ." ersatzlos gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen