Überprüfen der Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel
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- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Weserstraße per E-MailBegründung
im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Außenbewirtschaftung der Gaststätten im öffentlichen Raum des Bahnhofsviertels ist strenger zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschränken. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ordnungsamt zu veranlassen, die gastronomischen Betriebe, die ihre Tische und Stühle im öffentlichen Raum, d.h. auf den Bürgersteigen aufbauen, zu überprüfen, da diese in Einzelfällen den Fußgängern keine ausreichende Fläche für einen Durchgang lassen. Gravierende Beispiele auf den schmalen Bürgersteigen der Seitenstraßen: - Münchener Straße 28/Ecke Elbestraße, - Elbestraße 15/Ecke Münchener Straße, - Münchener Straße 15/Weserstraße. Begründung: Die Belebung des öffentlichen Raumes, nicht nur in den Sommermonaten, sondern während aller Jahreszeiten, ist erklärtes Ziel der Stadtplanung und auch der Ortsbeiräte; dazu dient u.a. auch eine Gastronomie auf Flächen, die dafür geeignet sind. Hierbei kommt es oft zu Interessenkonflikten zwischen den Anbietern gastronomischen Leistungen im Außenraum und Passanten, die ausreichenden Raum zu Fortkommen auf den Bürgersteigen benötigen. Dies gilt insbes. für Passant*innen mit Kinderwagen und gehbehinderte Menschen, die z. B. auf Rollatoren angewiesen sind. Im Bereich zwischen Münchener Straße und Kaiserstraße macht sich vor allem in den Abendstunden ein "Wildwuchs" mit Tischen und Stühlen auf den Bürgersteigen breit, so dass für Fußgänger kein ausreichender Abstand für eine Passage gegeben ist und unweigerlich ein Ausweichen - um die geparkten Autos herum - auf die Straße nötigt, was mit Gefährdungsrisiken verbunden ist.
Inhalt
Antrag vom 02.09.2018, OF 729/1
Betreff: Überprüfen der Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Außenbewirtschaftung der Gaststätten im öffentlichen Raum des Bahnhofsviertels ist strenger zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschränken. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ordnungsamt zu veranlassen, die gastronomischen Betriebe, die ihre Tische und Stühle im öffentlichen Raum, d.h. auf den Bürgersteigen aufbauen, zu überprüfen, da diese in Einzelfällen den Fußgängern keine ausreichende Fläche für einen Durchgang lassen. Gravierende Beispiele auf den schmalen Bürgersteigen der Seitenstraßen: - Münchener Straße 28/Ecke Elbestraße, - Elbestraße 15/Ecke Münchener Straße, - Münchener Straße 15/Weserstraße.
Begründung: Die Belebung des öffentlichen Raumes, nicht nur in den Sommermonaten, sondern während aller Jahreszeiten, ist erklärtes Ziel der Stadtplanung und auch der Ortsbeiräte; dazu dient u.a. auch eine Gastronomie auf Flächen, die dafür geeignet sind. Hierbei kommt es oft zu Interessenkonflikten zwischen den Anbietern gastronomischen Leistungen im Außenraum und Passanten, die ausreichenden Raum zu Fortkommen auf den Bürgersteigen benötigen. Dies gilt insbes. für Passant*innen mit Kinderwagen und gehbehinderte Menschen, die z. B. auf Rollatoren angewiesen sind. Im Bereich zwischen Münchener Straße und Kaiserstraße macht sich vor allem in den Abendstunden ein "Wildwuchs" mit Tischen und Stühlen auf den Bürgersteigen breit, so dass für Fußgänger kein ausreichender Abstand für eine Passage gegeben ist und unweigerlich ein Ausweichen - um die geparkten Autos herum - auf die Straße nötigt, was mit Gefährdungsrisiken verbunden ist.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2018Sie sind hierOFOF 729/1Überprüfen der Außenbewirtschaftung im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2018OMOM 3704Überprüfen der Außenbewirtschaftung im BahnhofsviertelDirektanregung
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 118Überprüfen der Außenbewirtschaftung im BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme