Überprüfen der Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 118
Betreff: Überprüfen der Außenbewirtschaftung im Bahnhofsviertel Der Magistrat hat am 23.10.2018 sieben Gaststättenbetriebe mit Außengastronomie im Bahnhofsviertel überprüft. Fünf Gaststätten verfügten über die erforderliche Sondernutzungserlaubnis, um eine Außenbewirtschaftung zu betreiben und erfüllten die festgeschriebenen Vorgaben. Die geforderte Restbreite des Gehwegs von 1,50 Meter wurde eingehalten. Bei zwei Betrieben fehlte die erforderliche Sondernutzungserlaubnis. Diese Gaststätten können eine Sondernutzung beantragen und werden nochmals kontrolliert. Darüber hinaus wurde auch die Außengastronomie im Bereich der Kaiserstraße überprüft. Dort war - bedingt durch die Größe des Gehwegbereichs - eine Restbreite von mehr als drei Metern gegeben. Generell werden in Frankfurt am Main die genehmigten Außengastronomieflächen sukzessive mit speziellen Messingnägeln gekennzeichnet. Diese Markierungen ermöglichen klare Vorgaben für die Gaststättenbetriebe, stellen den Gemeingebrauch der Gehwege sicher und erleichtern etwaige Kontrollen. Durch die gewünschte Belebung des Bahnhofsviertels hat sich zwischen der Kaiserstraße und der Münchener Straße seit einigen Jahren eine beliebte Gastronomie-Szene entwickelt. Diese zieht - besonders in den Sommermonaten beziehungsweise an den Wochenenden - mehr Besucherinnen und Besucher an, als es die Kapazitäten der Lokale zulassen. Entsprechend bilden sich vor den Gaststätten große Menschenansammlungen. Daraus ergeben sich Einschränkungen für den Fußverkehr, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Außengastronomie stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2018OFOF 729/1Überprüfen der Außenbewirtschaftung im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2018OMOM 3704Überprüfen der Außenbewirtschaftung im BahnhofsviertelDirektanregung
- 18. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 118Überprüfen der Außenbewirtschaftung im BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab