Frankfurter Westen: Betreuungssituation in Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 6
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Betreuungssituation in den Kinderbetreuungseinrichtungen im Frankfurter Westen zu klären. Es wird auf die wiederholte Verkürzung oder Aussetzung der Betreuungszeiten hingewiesen, was zu finanziellen Einbußen für betroffene Eltern führen kann.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
In den vergangen Wochen erreichten zahlreiche Anrufe den Ortsbeirat. Im Rahmen dieser Gespräche wurde dem Ortsbeirat zugetragen, dass in mehreren Einrichtungen des Frankfurter Westens immer wieder die Betreuungszeit verkürzt oder gar komplett ausgesetzt wird. In einigen Einrichtungen wurde selbst die Notbetreuung nicht mehr sichergestellt. Das führte den Ausführungen der Eltern nach in Einzelfällen sogar zum Verlust der Einkommensquelle bei betroffenen Elternteilen.
Für das Betreuungsangebot von Kindern über 3 Jahre kommt die Stadt auf. Es ist anzunehmen, dass hierfür entsprechende Rahmenverträge mit den Einrichtungen geschlossen wurden, die u.a. auch die Betreuungszeiten beinhalten.
Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragestellungen zu beantworten:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass in einigen Einrichtungen des Frankfurter Westens die Kinderbetreuung selbst zu in Form von Notbetreuungen nicht stattfindet (in Einzelfällen sogar mehr als eine Woche)?
- Inwieweit kann der Magistrat als Vertragspartner einschreiten? Z.B. durch Einbehalt der Betreuungsgebühr (Druckmittel), um eine angemessene Betreuung sicherzustellen?
- Wurden bereits Leistungen gekürzt? Schließlich wird hier Steuergeld des Gemeinwohls für Leistungen verwendet, die in mehreren Fällen ggf. nicht vertragskonform ausgeführt worden sind?
Begründung
in Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 6 In den vergangen Wochen erreichten zahlreiche Anrufe den Ortsbeirat. Im Rahmen dieser Gespräche wurde dem Ortsbeirat zugetragen, dass in mehreren Einrichtungen des Frankfurter Westens immer wieder die Betreuungszeit verkürzt oder gar komplett ausgesetzt wird. In einigen Einrichtungen wurde selbst die Notbetreuung nicht mehr sichergestellt. Das führte den Ausführungen der Eltern nach in Einzelfällen sogar zum Verlust der Einkommensquelle bei betroffenen Elternteilen. Für das Betreuungsangebot von Kindern über 3 Jahre kommt die Stadt auf. Es ist anzunehmen, dass hierfür entsprechende Rahmenverträge mit den Einrichtungen geschlossen wurden, die u.a. auch die Betreuungszeiten beinhalten. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragestellungen zu beantworten: - Ist dem Magistrat bekannt, dass in einigen Einrichtungen des Frankfurter Westens die Kinderbetreuung selbst zu in Form von Notbetreuungen nicht stattfindet (in Einzelfällen sogar mehr als eine Woche)? - Inwieweit kann der Magistrat als Vertragspartner einschreiten? Z.B. durch Einbehalt der Betreuungsgebühr (Druckmittel), um eine angemessene Betreuung sicherzustellen? - Wurden bereits Leistungen gekürzt? Schließlich wird hier Steuergeld des Gemeinwohls für Leistungen verwendet, die in mehreren Fällen ggf. nicht vertragskonform ausgeführt worden sind?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2023Sie sind hierOFOF 719/6Frankfurter Westen: Betreuungssituation in Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. März 2023VV 634Frankfurter Westen: Betreuungssituation in Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 6Anfrage
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1819Frankfurter Westen: Betreuungssituation in Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 6Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)