Neubaugebiet .Im Vogelsgesang.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Stadt Frankfurt möchte attraktives Wohnen in der Stadt bezahlbar halten und einer exzessiven Grundstücksspekulation entgegenwirken. Auch aus diesem Grund hat eine Grundstücksvergabe in Erbpacht Vorrang vor einem Verkauf. Einer geplanten Wohnbebauung sollte schon aus Gründen der Rechtssicherheit eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans vorausgehen. Die Straße „Im Vogelsgesang“ ist eine schmale Erschließungsstraße mit Einbahnverkehr und dringend benötigten Parkplätzen. Hier sollte vor dem Bau neuer Wohnhäuser ein Konzept für die verkehrliche Erschließung vorgelegt werden.
Inhalt
Antrag vom 21.04.2010, OF 705/7
Betreff:
Neubaugebiet "Im Vogelsgesang"
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die M 49 wird zurückgewiesen, da der Verkauf des Grundstücks nicht dem Willen der Stadt Frankfurt entspricht, städtische Baugrundstücke in Erbpacht zu vergeben.
Zudem wurde nicht geprüft, ob die Erschließungsstraße den zusätzlichen Verkehr aufnehmen kann.
Überdies ist die ausgewiesene Baufläche nicht mehr durch den Bebauungsplan B 280 abgedeckt und Informationen zum angrenzenden Bebauungsplan B150 Ä liegen im System plan-As nicht vor. Es ist also möglich, dass die geplante Bebauung nicht im Einklang mit dem gültigen Bebauungsplan ist.
Der Magistrat wird gebeten eine neue Vorlage zu erstellen, die die genannten Punkte berücksichtigt.
Begründung:
Die Stadt Frankfurt möchte attraktives Wohnen in der Stadt bezahlbar halten und einer exzessiven Grundstücksspekulation entgegenwirken. Auch aus diesem Grund hat eine Grundstücksvergabe in Erbpacht Vorrang vor einem Verkauf.
Einer geplanten Wohnbebauung sollte schon aus Gründen der Rechtssicherheit eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans vorausgehen.
Die Straße "Im Vogelsgesang“ ist eine schmale Erschließungsstraße mit Einbahnverkehr und dringend benötigten Parkplätzen. Hier sollte vor dem Bau neuer Wohnhäuser ein Konzept für die verkehrliche Erschließung vorgelegt werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 49 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. März 2010MM 49Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Hausen, Flur 2, Flurstück 6/2Magistratsvortrag
- 21. April 2010Sie sind hierOFOF 705/7Neubaugebiet .Im Vogelsgesang.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Mai 2010OAOA 1118Neubaugebiet .Im Vogelsgesang. Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 49Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, FARBCEHTE, Jourdan und Wöhle gegen CDU und REP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und FDP zu 2. SPD, FARBECHTE, Jourdan und Wöhle gegen CDU und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und FDP