Verweigert die Stadt die bei dem Verkauf eines Erbbaurechts notwendige Zustimmung, wenn der Käufer eine Erhöhung des Erbpachtzinses nicht akzeptiert?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Auskunft darüber zu erteilen, ob und in wie vielen Fällen im Jahr 2022 die Zustimmung zum Verkauf eines Erbbaurechts an eine Erhöhung des Erbpachtzinses geknüpft wurde. Dies geschieht aufgrund von Informationen von Anwohner*innen, dass solche Bedingungen rechtswidrig sein könnten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat aufgefordert, darüber Auskunft zu erteilen,
- ob und wenn ja, in wie vielen Fällen, im Kalenderjahr 2022 die Erteilung der erforderlichen Zustimmung zum Verkauf eines Erbbaurechts an das Verlangen eines erhöhten Erbpachtzinses geknüpft wird;
- wie hoch jeweils die Erhöhung gegenüber dem bisher bezahlten Erbpachtzins ausfallen sollte.
Begründung
Die Mitglieder des Ortsbeirates sind von Anwohner*innen in Goldstein informiert worden, dass die Stadt die erforderliche Zustimmung zum Verkauf eines Erbbaurechts davon abhängig gemacht wird, dass der Käufer des Erbbaurechts einer Erhöhung des Erbpachtzinses zustimmt. Ein solches Verlangen wäre rechtswidrig (siehe nur: OLG Hamm, Beschluß vom 3. 11. 2005 - 15 W 337/05, in: NZM 2006, 276, beck-online, Abruf vom 28.12.2022)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 652/6Verweigert die Stadt die bei dem Verkauf eines Erbbaurechts notwendige Zustimmung, wenn der Käufer eine Erhöhung des Erbpachtzins nicht akzeptiert?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2023VV 577Verweigert die Stadt die bei dem Verkauf eines Erbbaurechts notwendige Zustimmung, wenn der Käufer eine Erhöhung des Erbpachtzins nicht akzeptiert?Anfrage
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 2275Verweigert die Stadt die bei dem Verkauf eines Erbbaurechts notwendige Zustimmung, wenn der Käufer eine Erhöhung des Erbpachtzins nicht akzeptiert?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme