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Verweigert die Stadt die bei dem Verkauf eines Erbbaurechts notwendige Zustimmung, wenn der Käufer eine Erhöhung des Erbpachtzinses nicht akzeptiert?

Vorlagentyp: V
47 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 hat eine Anfrage an den Magistrat gerichtet, um Informationen über die Zustimmung der Stadt zum Verkauf von Erbbaurechten zu erhalten. Es wird insbesondere gefragt, ob diese Zustimmung von einer Erhöhung des Erbpachtzinses abhängig gemacht wird, was als rechtswidrig angesehen wird.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. ob und wenn ja, in wie vielen Fällen, im Kalenderjahr 2022 die Erteilung der erforderlichen Zustimmung zum Verkauf eines Erbbaurechts an das Verlangen eines erhöhten Erbpachtzinses geknüpft wurde; 2. wie hoch jeweils die Erhöhung gegenüber dem bisher bezahlten Erbpachtzins ausfallen sollte.

Begründung

Die Mitglieder des Ortsbeirates sind von Anwohnerinnen und Anwohnern in Goldstein informiert worden, dass die Stadt die erforderliche Zustimmung zum Verkauf eines Erbbaurechts davon abhängig gemacht wird, dass der Käufer des Erbbaurechts einer Erhöhung des Erbpachtzinses zustimmt. Ein solches Verlangen wäre rechtswidrig (siehe nur: OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2005 - 15 W 337/05, in: NZM 2006, 276, beck-online, Abruf vom 28.12.2022)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Dezember 2022OFOF 652/6Verweigert die Stadt die bei dem Verkauf eines Erbbaurechts notwendige Zustimmung, wenn der Käufer eine Erhöhung des Erbpachtzins nicht akzeptiert?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Januar 2023Sie sind hier
    VV 577Verweigert die Stadt die bei dem Verkauf eines Erbbaurechts notwendige Zustimmung, wenn der Käufer eine Erhöhung des Erbpachtzins nicht akzeptiert?
    Anfrage
  3. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 2275Verweigert die Stadt die bei dem Verkauf eines Erbbaurechts notwendige Zustimmung, wenn der Käufer eine Erhöhung des Erbpachtzins nicht akzeptiert?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

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