Welche Veränderungen hat Bergen-Enkheim vom neuen Regionalplan zu erwarten und wie demokratisch geht es dabei zu?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Bedeutsamkeit der Fragen ergibt sich aus der Tatsache, dass nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz durch die Landes- und Regionalentwicklung alle raum- bedeutsamen Maßnahmen koordiniert werden mit dem Ziel, für die hessischen Bürgerinnen und Bürger gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen und die wirtschaftliche Spitzenposition Hessens in Deutschland und Europa zu sichern. U.a. die (alte) Regionalplanung beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen bis zum Endes dieses Jahrzehnts, die neue wird weit darüber hinaus reichen. Die in Frage 3 zum Ausdruck kommende Haltung eines zuständigen Magistratsmitgliedes lässt die Befürchtung aufkommen, dass der Schutz der Einwohner nicht die notwendige Beachtung findet und deshalb diese Fragen geboten sind, zumal die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der doch so überaus wichtigen Regionalplanung nicht erkennbar ist. Der Istzustand in bezug auf das Baugebiet Leuchte ist den betroffenen derzeitigen und ggf. künftigen Bewohnern schwer zu vermitteln. Wie kann die Bebauungsfähigkeit unter Fluglärmsaspekten von einer Distanz von 10 oder vielleicht auch 20 Metern abhängen? Das verfügbare Kartenmaterial ist keineswegs eindeutig, im Gegenteil: Der dem Ortsbeirat 16 vorliegende Kartenauschnitt aus dem Regionalplan Südhessen 2000 mit dem Siedlungsbeschränkungsbereich basiert auf einer Lärmgrenze von 60 dB(A) und endet auf der Höhe der Triebstraße. Zieht man die Lärmkarten des Regionalen Dialogforums heran, so endet der Isophonenbereich von 55- 60 dB noch einige hundert Meter nördlich des Nordrings. Im Isophonenbereich 60-65 dB liegt dagegen Bergen-Enkheim überhaupt nicht. Außerdem ergeben sich für den Ausbauzustand keinerlei Abweichungen bei den Isophonen, ein Ergebnis, das jedweder Logik widerspricht. Eine Karte im Mediationsbericht Flughafen Frankfurt (Seite45) lässt erkennen, dass bei Leq 60 dB(A) nahezu das gesamte Gebiet von Bergen-Enkheim erfasst wird. Allen Karten ist gemeinsam, dass sie auf Berechnungen und nicht auf Messungen beruhen, die seit einiger Zeit in großer Zahl vorgenommen, aber nie für diese Zwecke ausgewertet wurden. Frage 2 hat einen hochaktuellen Hintergrund: in einem am 4.11.2005 veröffentlichten Urteil des VGH Kassel 4 N 177/05 wurden Einschränkungen der Planungshoheit von Kommunen (hier Darmstadt) durch den Regionalplan in einem Normenkontrollverfahren bestätigt. Der Plan verbietet in einem weiten Umkreis des Frankfurter Flughafens, neue Wohngebiete auszuweisen, wenn bereits durch den derzeitigen Flugbetrieb ein Dauerschallpegel von 60 dB erreicht wird. Diese Lärmgrenze sei grundsätzlich nicht zu beanstanden und fachlich abgestützt und rechtlich begründbar; er gehe schon auf eine Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder aus dem Jahr 1997 (LAI-Richtlinie) zurück. Darmstadt will aber zum Ausbau bestimmter, unter einer Flugroute liegender Gebiete 62 dB als Grenzwert durchsetzen (das entspricht fast einer Verdoppelung der Lärmwerte!) und hat gemäß FAZ vom 5.11.2005 rechtliche Schritte gegen das Urteil angekündigt. Daher ist die Frage von erheblicher Bedeutung, ob derartige Pläne auch seitens der Stadt Frankfurt bestehen. Zu Frage 8: Die in der Frage dargestellten Zusammenhänge sind für Laien nicht erklärbar und konnten auch auf Nachfrage des Antragstellers im Stadtplanungsamt nicht geklärt werden. Zu Frage 9: Es besteht das Problem, dass für den neuen Regionalplan „eigentlich“ das neue Fluglärmgesetz bekannt sein müsste, das das alte von 1971 ablösen soll, aber wegen der vorzeitigen Beendigung der letzten Legislaturperiode bisher nicht verabschiedet werden konnte. Zu Frage 10: Das Regionale Dialogforum führt zu der Frage zu Flugrouten im PFV auf Seite 8f der Dokumentation „Planung transparent gemacht“ vom 20.7.2005 folgendes aus: „Sonderproblem: Flugrouten. Diese werden verbindlich nicht durch die Planfeststellungsbehörde festgelegt, sondern durch eine Rechtsverordnung des Luftfahrtbundesamtes. Es besteht keine rechtliche Verbindlichkeit, dass sich das Bundesamt an die im Feststellungsbeschluß vorausgesetzten Flugrouten hält. Das ist ein verfahrensrechtliches Dilemma.“ Es nicht bekannt, wie der Magistrat diese Dilemma lösen will. Die Zustimmung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ohne Kenntnis dieser fundamentalen Vorbedingung, nämlich die Flugrouten und deren Belegung als die eigentliche Lärmquellen mit all den gesundheitsschädlichen Folgen auch nur ansatzweise zu kennen, ist zumindest für die antragstellende Fraktion nicht nachvollziehbar. Anlage 1 (ca. 25 KB) Antragstellende Fraktion: fwf Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1606 2005 den Absätzen 1 bis 5 wird zugestimmt 2. der Absatz 6 wird abgelehnt 3. den Absätzen 7 bis 10 wird zugestimmt Abstimmung: Sonstige Voten/Protokollerklärung: Zu Absatz 1 und 3) Einstimmige Annahme Zu Absatz 2, 4,5,7,8,9 und 10) SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU und FDP (=Ablehnung) Zu Absatz 6) SPD, 1 GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Inhalt
Antrag vom 07.11.2005, OF 645/16
Betreff:
Welche Veränderungen hat Bergen-Enkheim vom neuen Regionalplan zu erwarten und wie demokratisch geht es dabei zu?
Anläßlich der Vorlage M 165 zum Bebauungsplan Nr. 377 – Leuchte – wurde der Ortsbeirat 16 durch Vertreter des Stadtplanungsamtes informiert über den derzeitigen, auf dem Regionalplan Südhessen 2000 beruhenden Siedlungsbeschränkungsbereich in Bergen-Enkheim, von dem das Baugebiet Leuchte nicht erfasst wird. Da in Kürze ein neuer Regionalplan in Kraft treten soll, könnten sich daraus für Bergen-Enkheim weit in die Zukunft reichende und schwerwiegende Folgerungen ergeben. Das gibt Veranlassung, Fragen an den Magistrat zu richten.
Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert,
zu den nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Beabsichtigt der Magistrat Änderungen für den Ortsbezirk 16? Wenn ja, worin bestehen diese?
- Steht der Magistrat noch zu der Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder aus dem Jahr 1997 (LAI-Richtlinie), wonach es untersagt ist, neue Wohngebiete auszuweisen, wenn bereits durch den derzeitigen Flugbetrieb ein Dauerschallpegel von 60 dB erreicht wird?
- Teilt der Magistrat die in der 8. (außerordentlichen) Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.01.2002 von Stadtrat Schwarz geäußerte Auffassung: "Die kundigen Thebaner wissen, dass damit zu rechnen ist, dass der Gesetzesgeber ein neues Berechnungsmodell, das den moderneren Flugzeugen Rechnung trägt, auf den Weg bringt, und dann werden diese Zahlen für die Stadt Frankfurt und die Siedlungseinschränkungsflächen ganz anders aussehen. Ich behaupte, ohne die neuen Berechnungen im Einzelnen nachgeprüft zu haben, dass wir dann keine Siedlungsbeschränkung mehr haben werden“? Welche neuen "Berechnungen“ sind genau gemeint?
- Erkennt der Magistrat an, dass es erhebliche Interessenkonflikte in bezug auf Siedlungsfrei- und beschränkungsflächen gibt, weil die Stadt einerseits von Freiflächen durch die Bebauung und damit verbundene Steuereinnahmen direkt sowie indirekt profitiert und auch Investoren gefördert werden sollen, andererseits aber der Magistrat auch die Bevölkerung vor unvertretbarem Fluglärm im Sinne des nicht zur Disposition des Staates stehenden Art. 2 GG (Recht auf Leben und Gesundheit) zu schützen hat? Wenn ja, hat der Magistrat einen Kriterienkatalog entwickelt, wie ein solcher Interessenkonflikt zu lösen ist? Wenn ja, welche Kriterien liegen dem zugrunde? Wenn nein, wie kann dann das Fehlen eines solchen Kriterienkatalogs begründet werden?
- Da der Regionalplan nicht von den Gremien der Stadt Frankfurt a.M. beschlossen wird, sondern von der Regionalversammlung, die aus 99 Mitgliedern besteht, von denen aus Frankfurt 1 Vertreter dem Magistrat angehört (Stadtrat Schwarz) und 7 der Stadtverordnetenversammlung sowie 3 Vertreter dem Planungsverband Frankfurt, stellt sich die Frage, ob die Vertreter der Stadt Frankfurt einem Weisungsrecht unterliegen, ob und ggf. welche Weisungen erteilt wurden bzw. werden und wer die Weisungen erteilt hat bzw. erteilen wird. Ist daran beispielsweise die Stadtverordnetenversammlung beteiligt worden bzw. wird sie daran beteiligt? Ist daran gedacht, in bezug auf Bergen-Enkheim den Ortsbeirat 16 zu beteiligen?
- Welche Freiheiten bei Abstimmungen haben die Vertreter des Planungsverbands Frankfurt oder unterliegen diese auch Weisungen, ggf. von wem und welchen?
- Was kann die Stadt Frankfurt a.M. unternehmen, wenn sie für ihre Vorhaben in der Regionalversammlung keine Mehrheit findet?
- Welche Bedeutung hat die Auskunft aus dem Stadtplanungsamt, dass der neue Regionalplan einen Tag vor Verkündung des Planfeststellungsbeschlusses im Verfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens (PFV) fertig sein soll? Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem derzeit von der Stadt Frankfurt vorbereiteten neuen Regionalplan und dem überhaupt noch nicht bekannten, möglicherweise nicht zu erlassenden oder zumindest mit Auflagen versehenem Planfeststellungsbeschluß?
- Wie kann ein neuer Regionalplan überhaupt vorbereitet werden, obwohl noch das Fluglärmgesetz aus dem Jahre 1971 gilt und ein neues demnächst zu erwarten ist (und entsprechend Frage 8 keine Berücksichtigung finden kann)?
- Wie kann – sei es im Magistrat, sei es in der Regionalversammlung – eine Willensbildung zu Siedlungsflächen erfolgen, obwohl im PFV keine Aussagen zu den Flugrouten gemacht werden und nicht bekannt ist, wo und in welchem Ausmaß nach dem Ausbau über dem Stadtgebiet Frankfurt geflogen werden darf?
Begründung:
Die Bedeutsamkeit der Fragen ergibt sich aus der Tatsache, dass nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz durch die Landes- und Regionalentwicklung alle raum- bedeutsamen Maßnahmen koordiniert werden mit dem Ziel, für die hessischen Bürgerinnen und Bürger gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen und die wirtschaftliche Spitzenposition Hessens in Deutschland und Europa zu sichern. U.a. die (alte) Regionalplanung beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen bis zum Endes dieses Jahrzehnts, die neue wird weit darüber hinaus reichen.
Die in Frage 3 zum Ausdruck kommende Haltung eines zuständigen Magistratsmitgliedes lässt die Befürchtung aufkommen, dass der Schutz der Einwohner nicht die notwendige Beachtung findet und deshalb diese Fragen geboten sind, zumal die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der doch so überaus wichtigen Regionalplanung nicht erkennbar ist.
Der Istzustand in bezug auf das Baugebiet Leuchte ist den betroffenen derzeitigen und ggf. künftigen Bewohnern schwer zu vermitteln. Wie kann die Bebauungsfähigkeit unter Fluglärmsaspekten von einer Distanz von 10 oder vielleicht auch 20 Metern abhängen? Das verfügbare Kartenmaterial ist keineswegs eindeutig, im Gegenteil: Der dem Ortsbeirat 16 vorliegende Kartenauschnitt aus dem Regionalplan Südhessen 2000 mit dem Siedlungsbeschränkungsbereich basiert auf einer Lärmgrenze von 60 dB(A) und endet auf der Höhe der Triebstraße. Zieht man die Lärmkarten des Regionalen Dialogforums heran, so endet der Isophonenbereich von 55- 60 dB noch einige hundert Meter nördlich des Nordrings. Im Isophonenbereich 60-65 dB liegt dagegen Bergen-Enkheim überhaupt nicht. Außerdem ergeben sich für den Ausbauzustand keinerlei Abweichungen bei den Isophonen, ein Ergebnis, das jedweder Logik widerspricht.
Eine Karte im Mediationsbericht Flughafen Frankfurt (Seite45) lässt erkennen, dass bei Leq 60 dB(A) nahezu das gesamte Gebiet von Bergen-Enkheim erfasst wird.
Allen Karten ist gemeinsam, dass sie auf Berechnungen und nicht auf Messungen beruhen, die seit einiger Zeit in großer Zahl vorgenommen, aber nie für diese Zwecke ausgewertet wurden.
Frage 2 hat einen hochaktuellen Hintergrund: in einem am 4.11.2005 veröffentlichten Urteil des VGH Kassel 4 N 177/05 wurden Einschränkungen der Planungshoheit von Kommunen (hier Darmstadt) durch den Regionalplan in einem Normenkontrollverfahren bestätigt. Der Plan verbietet in einem weiten Umkreis des Frankfurter Flughafens, neue Wohngebiete auszuweisen, wenn bereits durch den derzeitigen Flugbetrieb ein Dauerschallpegel von 60 dB erreicht wird. Diese Lärmgrenze sei grundsätzlich nicht zu beanstanden und fachlich abgestützt und rechtlich begründbar; er gehe schon auf eine Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder aus dem Jahr 1997 (LAI-Richtlinie) zurück. Darmstadt will aber zum Ausbau bestimmter, unter einer Flugroute liegender Gebiete 62 dB als Grenzwert durchsetzen (das entspricht fast einer Verdoppelung der Lärmwerte!) und hat gemäß FAZ vom 5.11.2005 rechtliche Schritte gegen das Urteil angekündigt. Daher ist die Frage von erheblicher Bedeutung, ob derartige Pläne auch seitens der Stadt Frankfurt bestehen.
Zu Frage 8: Die in der Frage dargestellten Zusammenhänge sind für Laien nicht erklärbar und konnten auch auf Nachfrage des Antragstellers im Stadtplanungsamt nicht geklärt werden.
Zu Frage 9: Es besteht das Problem, dass für den neuen Regionalplan "eigentlich“ das neue Fluglärmgesetz bekannt sein müsste, das das alte von 1971 ablösen soll, aber wegen der vorzeitigen Beendigung der letzten Legislaturperiode bisher nicht verabschiedet werden konnte.
Zu Frage 10: Das Regionale Dialogforum führt zu der Frage zu Flugrouten im PFV auf Seite 8f der Dokumentation "Planung transparent gemacht“ vom 20.7.2005 folgendes aus:
"Sonderproblem: Flugrouten. Diese werden verbindlich nicht durch die Planfeststellungsbehörde festgelegt, sondern durch eine Rechtsverordnung des Luftfahrtbundesamtes. Es besteht keine rechtliche Verbindlichkeit, dass sich das Bundesamt an die im Feststellungsbeschluß vorausgesetzten Flugrouten hält. Das ist ein verfahrensrechtliches Dilemma.“ Es nicht bekannt, wie der Magistrat diese Dilemma lösen will. Die Zustimmung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ohne Kenntnis dieser fundamentalen Vorbedingung, nämlich die Flugrouten und deren Belegung als die eigentliche Lärmquellen mit all den gesundheitsschädlichen Folgen auch nur ansatzweise zu kennen, ist zumindest für die antragstellende Fraktion nicht nachvollziehbar.
Anlage 1 (ca. 25 KB) Antragstellende Fraktion: fwfBeratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2005Sie sind hierOFOF 645/16Welche Veränderungen hat Bergen-Enkheim vom neuen Regionalplan zu erwarten und wie demokratisch geht es dabei zu?Ortsbeiratsantrag · fwf
- 29. November 2005VV 1606Welche Veränderungen hat Bergen-Enkheim vom neuen Regionalplan zu erwarten und wie demokratisch geht es dabei zu?Anfrage
- 31. Januar 2006Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 246Welche Veränderungen hat Bergen-Enkheim vom neuen Regionalplan zu erwarten und wie demokratisch geht es dabei zu?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Sonstige Voten/Protokollerklärung: Zu Absatz 1 und 3) Einstimmige Annahme Zu Absatz 2, 4,5,7,8,9 und 10) SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU und FDP (=Ablehnung) Zu Absatz 6) SPD, 1 GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Zu Absatz 1 und 3) Einstimmige Annahme Zu Absatz 2, 4,5,7,8,9 und 10) SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU und FDP (=Ablehnung) Zu Absatz 6) SPD, 1 GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)